Arbeitskreis Weiterbetrieb / Technik und Anlagensicherheit
Mit der Zielrichtung, rechtliche und technische Fragen in diesem Zusammenhang mit dem Thema Weiterbetrieb zu klären, wurde im Juli 2011 der Arbeitskreis Weiterbetrieb im Bundesverband WindEnergie (BWE) gegründet. Die Mitglieder des Arbeitskreises sind technische Sachverständige, Betreiber, Hersteller, Betriebsführer und Juristen. Um für die Branche eine einheitliche Regelung unter Beteiligung aller vorzunehmen, hat es sich der Arbeitskreis Weiterbetrieb zur Aufgabe gemacht, Empfehlungen und Richtlinien für den Weiterbetrieb von WEA auszuarbeiten.
Die Entwurfslebensdauer einer Windenergieanlage (WEA) richtet sich nach ihrer jeweiligen und maßgeblichen Typen-/Einzelprüfung mit den dazugehörigen Lastannahmen. Als Entwurfslebensdauer versteht man dabei die der Auslegung der WEA zugrunde gelegte rechnerische Zeitdauer für den Nachweis der Standsicherheit des Turms, der Gründung und der übrigen lastabtragenden Bauteile.
Im Rahmen der jeweiligen Typen-/Einzelprüfung wird somit für die Auslegung der WEA eine rechnerische Mindest-Zeitdauer mit den dazugehörigen Lastannahmen zugrunde gelegt. Hiermit lässt sich jedoch lediglich der zeitliche Aspekt der Entwurfsdauer feststellen, nicht hingegen die der Entwurfslebensdauer zugeordneten Lasten, die im Betrieb der individuellen WEA erheblich variieren können. Die tatsächliche Lebensdauer/Gesamtnutzungsdauer wird in der Regel größer sein als die Entwurfslebensdauer, denn oftmals werden im Betrieb die der Entwurfslebensdauer zugrundeliegenden Annahmen nicht erreicht. Ein Weiterbetrieb der WEA über den Zeitraum der Entwurfslebensdauer hinaus ist möglich, erfordert aber eine Prüfung und Bewertung anhand bestimmter Prüfmethoden hinsichtlich des Weiterbetriebes für die Gesamtanlage. Hierzu stellt der Arbeitskreis Weiterbetrieb Konzepte und Lösungswege zur Verfügung und arbeitet auf eine einheitliche Positionsfindung der Branche hin.