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EU-Gesetzgebung

EU-Gesetzgebung - relevante Regulierungen

Der gesetzliche Rahmen der deutschen Energiewende wird nicht nur in Berlin und den deutschen Landeshauptstädten festgelegt. Durch den europäischen Integrationsprozess wird eine Vielzahl von Aspekten zunehmend in Brüssel und durch europäische Gesetzgebung geregelt. Zu den zentralen Gesetzgebungen und Regelungen für die Windenergie zählen unter anderem das 3. Energiebinnenmarktpaket, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, sowie die europäischen Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien.

Die Energieunion

Unter der Juncker-Kommission hat sich die Europäische Union im November 2014 mit dem Konzept der Energieunion einen neuen strukturellen und strategischen Rahmen für ihre Energiepolitik gesetzt. Erklärtes Ziel der Strategie ist es, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten zu senken, die Energieeffizienz zu steigern und die EU zur weltweit führenden Kraft bei den Erneuerbaren Energien zu machen. Die Energieunion umfasst fünf Dimensionen: (1) Energiesicherheit, (2) Dekarbonisierung, (3) Energiebinnenmarkt, (4) Energieeffizienz sowie (5) Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.

Dekarbonisierung – Die Energie- und Klimaziele der Europäischen Union.

2015 hat die Europäische Union dem Klimavertrag von Paris, mit der Zusage ihre CO2-Emission bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, zugestimmt. Als zentrales europäisches Steuerungselement zur Reduktion der Emissionen ist 2005 der Europäische Emissionshandel (Emission Trading System – ETS) eingeführt worden. Bislang konnte dieser jedoch nicht die notwendigen Preissignale für die Reduktion von CO2-Emissionen und für Investitionen in CO2-neutrale Technologien hervorbringen. 2018 wurden Schritte zur Reform des Systems verabschiedet. Diese umfassen u.a. eine Verknappung der ausgegebenen Zertifikate, was mittelfristig einen Anstieg des Zertifikatpreises bewirken soll. Welche Wirkung die Reformen entfalten werden, wird sich noch erweisen müssen.

Einen wichtigen Beitrag zur CO2- Reduktion leistet der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deren Anteil am EU-weiten Gesamtenergieverbrauch soll bis 2020 20Prozent betragen. Hierfür sind in der Erneuerbaren Energien-Richtlinien von 2009 nationale Ziele (für Deutschland sind das 18%) sowie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten den Erneuerbaren- Ausbau durch Fördermechanismen zu unterstützen verankert. Dies hat maßgeblich zu den Ausbauerfolgen in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten beigetragen.

Wissenswertes zum Thema "EU-Gesetzgebung"

Offizielle BWE-Stellungnahme zum Referentenentwurf der Bundesregierung über die Umsetzung der novellierten Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) in nationales Recht.

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Energiebinnenmarkt

Die Vollendung eines EU-weiten Energiebinnenmarktes steht seit Jahren im Zentrum der Energiepolitik der Europäischen Union. Dabei geht es zum einen um die Liberalisierung der Strom- und Gasmärkte und zum anderen um die europäische Integration der nationalen Energiemärkte. Die Liberalisierung hat bereits Ende der 1990er Jahre mit der Umsetzung des ersten Energiebinnenmarktpakets begonnen. In Deutschland ist der Prozess bereits mit der weitgehenden Entflechtung von Erzeugung, Netzbetrieb und Versorgung, dem sogenannten „unbundling“ weit voran geschritten. Für ein dezentrales, bürgernahes und transparenteres Energiesystem, das die Rechte, Wahlmöglichkeiten und aktive Teilnahme von Verbrauchern ermöglicht, ist dieser Prozess essentiell.

Die nationalen Energiemärkte in Europa wachsen zunehmend zusammen. Die Kopplung nationaler Märkte und Netzwerke ermöglicht es, Ressourcen zu teilen und erhöht die Anzahl von Optionen, lokale Nachfragespitzen oder Überangebote auszugleichen. Dieser Prozess wird stetig auf verschiedenen Ebenen vorangetrieben. Zum einen werden durch sogenannte Netzkodizes, die von den europäischen Netzbetreibern (ENTSO-E) zusammen mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erarbeitet werden, technische Standards und prozedurale Vorschriften auf europäischer Ebene angeglichen. Zum anderen wird durch regionale Kooperationen staatlicher und privatwirtschaftlicher Akteure in mehr und mehr Bereichen immer enger zusammengearbeitet. So werden heute an der Europäischen Strombörse (EPEX Spot) bereits die Stromgroßhandelspreise für die BeNeLux-Staaten, Deutschland, Frankreich, Österreich, Großbritannien und die Schweiz (Central Western Region, CWR) ermittelt. Die Koordinierung bei der Zuteilung von Netzkapazitäten erfolgt bereits über die CWR hinaus zum Bespiel mit den skandinavischen Ländern, Portugal oder Spanien über den sogenannten Preiskopplungsmechanismus.

Allerdings müssen noch viele wichtige Voraussetzungen geschaffen werden, um die Vollendung des Binnenmarktes zu realisieren und EU-weit die passenden Marktbedingungen für fluktuierende Energieträger wie die Windenergie zu schaffen. Dabei gilt es nicht nur Netze auf nationaler und europäischer Ebene auszubauen sowie nationale Normen und Standards für kompatible Systeme sinnvoll anzugleichen, sondern auch die Abstimmung von Handel und physischer Verteilung der zunehmend flexiblen Strommengen weiter zu verbessern sowie Hemmnisse für die diskriminierungsfreie Teilnahme von Windenergieanlagen an Energie- und Systemdienstleistungsmärkten abzubauen.

Die Europäische Kommission ist bestrebt, die nationalen Systeme auch mit Blick auf die Förderung der Erneuerbaren Energien zu integrieren. Hierfür enthält die Erneuerbaren Energien-Richtlinie von 2009 freiwillige Kooperationsmechanismen für grenzüberschreitende Projekte. In 2014 hat sich die Kommission mit den Europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (UEBLL) Vorgaben zur  Bewertung der wettbewerbskonformen Ausgestaltung nationaler Fördermechanismen gegeben. Die Leitlinien stellen kommissionsinterne Verwaltungsvorschriften dar, die sich aufgrund ihrer Ausgestaltung jedoch direkt auf das Design nationaler Fördermechanismen auswirken. Dadurch ist ein erster Schritt hin zur Harmonisierung und Öffnung der nationalen Fördersysteme erfolgt.

Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED)

Im Mai 2022 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) vor, der u. a. neue Regelungen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Erneuerbaren Energien sowie zur Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten („Go-to-Areas“) beinhaltet. Wenn diese Regelungen richtig ausgestaltet werden, haben sie das Potenzial, die Dauer der Genehmigungsverfahren erheblich zu verkürzen und somit den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu beschleunigen. Sowohl das Europäische Parlament als auch die EU-Kommission haben ihren Standpunkt hierzu verdeutlicht. Die beiden Positionierungen dienen als Grundlage für die Verhandlungen, die seit Ende 2022 laufen und voraussichtlich noch bis Sommer 2023 andauern werden. BWE und BEE haben hierzu Gespräche mit Abgeordneten des Europäischen Parlaments geführt und begleiten die Überarbeitung der Richtlinie  im Jahr 2023 intensiv.

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