EU-Gesetzgebung - relevante Regulierungen
Der gesetzliche Rahmen der deutschen Energiewende wird nicht nur in Berlin und den deutschen Landeshauptstädten festgelegt. Durch den europäischen Integrationsprozess wird eine Vielzahl von Aspekten zunehmend in Brüssel und durch europäische Gesetzgebung geregelt. Zu den zentralen Gesetzgebungen und Regelungen für die Windenergie zählen unter anderem das 3. Energiebinnenmarktpaket, die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, sowie die europäischen Umwelt-und Energiebeihilfeleitlinien.
Die Energieunion
Unter der Juncker-Kommission hat sich die Europäische Union im November 2014 mit dem Konzept der Energieunion einen neuen strukturellen und strategischen Rahmen für ihre Energiepolitik gesetzt. Erklärtes Ziel der Strategie ist es, die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffimporten zu senken, die Energieeffizienz zu steigern und die EU zur weltweit führenden Kraft bei den Erneuerbaren Energien zu machen. Die Energieunion umfasst fünf Dimensionen: (1) Energiesicherheit, (2) Dekarbonisierung, (3) Energiebinnenmarkt, (4) Energieeffizienz sowie (5) Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Dekarbonisierung – Die Energie- und Klimaziele der Europäischen Union.
2015 hat die Europäische Union dem Klimavertrag von Paris, mit der Zusage ihre CO2-Emission bis zum Jahr 2030 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren, zugestimmt. Als zentrales europäisches Steuerungselement zur Reduktion der Emissionen ist 2005 der Europäische Emissionshandel (Emission Trading System – ETS) eingeführt worden. Bislang konnte dieser jedoch nicht die notwendigen Preissignale für die Reduktion von CO2-Emissionen und für Investitionen in CO2-neutrale Technologien hervorbringen. 2018 wurden Schritte zur Reform des Systems verabschiedet. Diese umfassen u.a. eine Verknappung der ausgegebenen Zertifikate, was mittelfristig einen Anstieg des Zertifikatpreises bewirken soll. Welche Wirkung die Reformen entfalten werden, wird sich noch erweisen müssen.
Einen wichtigen Beitrag zur CO2- Reduktion leistet der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Deren Anteil am EU-weiten Gesamtenergieverbrauch soll bis 2020 20Prozent betragen. Hierfür sind in der Erneuerbaren Energien-Richtlinien von 2009 nationale Ziele (für Deutschland sind das 18%) sowie die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten den Erneuerbaren- Ausbau durch Fördermechanismen zu unterstützen verankert. Dies hat maßgeblich zu den Ausbauerfolgen in Deutschland und vielen anderen EU-Staaten beigetragen.