Naturschutz | BWE e.V.
Naturschutz
Windenergie und Natur in Einklang

Aktuelle Publikation

Der Bundesverband WindEnergie BWE legt ein neues Positionspapier zur Ermittlung von Kollisionsrisiken geschützter Vogelarten vor. Das Papier zeigt dabei klar, dass die Probabilistik...

515 KB | Februar 2024

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Naturschutz

Angesichts des anthropogen verursachten Klimawandels sind die Erneuerbaren Energien ein wesentliches Standbein für die Umsetzung der Klimaschutzziele. Eine zügige Energiewende trägt wesentlich zum Natur- und Artenschutz bei. Trotzdem entstehen auch durch die Errichtung von Windenergieanlagen neue Spannungsfelder in Sachen Natur- und Artenschutz, die im Planungs- und Bauprozess sowie während des Betriebs der Anlagen ernst genommen werden müssen.

Wie alle Bauprojekte stellen auch Windenergieanlagen einen Eingriff in die Natur und Landschaft dar. Bei der Planung gelten daher strenge Gesetze, um insbesondere auch den Schutz der Natur und bestimmter Vogel- und Fledermausarten, zu gewährleisten. Durch die über zwanzigjährige Erfahrung der Branche und die inzwischen sehr umfangreiche Prüfung der Einflüsse von Windenergieanlagen auf ihre Umwelt werden in jedem Projekt in Abstimmung mit den örtlichen Naturschutzbehörden die Belange des Naturschutzes gewissenhaft bearbeitet. Zahlreiche Forschungsprojekte und Studien haben mittlerweile gezeigt, dass viele Befürchtungen bezüglich negativer Einflüsse von Windenergieanlagen weitgehend unbegründet sind.

Unser Anspruch: Angemessen und nachhaltig im Dialog

Der Bundesverband Windenergie (BWE) setzt sich dafür ein, den Energiebedarf mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien zu decken. Dabei sollen nachhaltige Prozesse forciert und Eingriffe in die Natur minimiert bzw. angemessen kompensiert werden. Der BWE setzt sich für die angemessene Berücksichtigung der Arten- und Naturschutzziele bei der Planung von Windenergieanlagen ein. Windenergie-Projekte werden auch mit der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume betroffener geschützter Arten verbunden. Basis hierfür ist eine sachgemäße Prognose der Umweltauswirkungen entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Die dafür notwendigen Untersuchungen bedingen sich durch die planerischen Erfordernisse. Um unnötige Verzögerungen beim Bau der wichtigen Infrastruktur zu verhindern, besteht die Forderung nach Rechtsicherheit für Planung und Betrieb der Windenergieanlagen. Wichtig ist, dass auf großmaßstäblicher Planungsebene keine wertvollen Potenzialflächen zur Windenergienutzung ungeprüft verlorengehen. Außerdem gilt es, für die Windenergienutzung etablierte und nachweislich konfliktfreie Flächen für ein Repowering zu sichern. 

Lukas Schnürpel

Ansprechpartner

Lukas Schnürpel

Fachreferent Planung/Genehmigung/Naturschutz

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Arbeitskreis Naturschutz

Der Arbeitskreis Naturschutz setzt sich mit Themen und Fragestellungen rund um den Natur- und Artenschutz auseinander und hat dabei die Prämisse, den Ausbau der Windenergie naturverträglich zu gestalten.

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CO2 Rechner

Erzeugte Energie:

kWh

Eingesparte CO2-Äquivalente:

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Über den BWE-CO2-Rechner kann ermittelt werden, wie viel CO2-Äquivalente - unter Be­rück­sich­tigung der Vor­ketten - durch Wind­energie ver­mieden werden. Grund­lage der Be­rech­nung ist der vom Bundesumweltamt herausgegebene Bericht " Emissions­bilanz erneuerbarer Energieträger 2021" (PDF).

Berücksichtigung von Vögeln und Fledermäusen bei der Planung

Bei der Wahl der Standorte für Windenergieanlagen bleiben strenggeschützte Naturschutzgebiete und bedeutende Vogelbrut- und –rastgebiete grundsätzlich außen vor. Im Laufe jedes Verfahrens zur Standortfindung und Genehmigung von Windenergieanlagen werden innerhalb der naturschutzrechtlichen Prüfungen die Auswirkungen auf die Lebensräume und Durchzugsgebiete von Vogel- und Fledermausarten beurteilt. Nahezu jedes Projekt wird heutzutage durch faunistische Untersuchungen begleitet. In den letzten Jahren ist ein stetiger Erkenntniszuwachs festzustellen, viele Wissenslücken hinsichtlich der Auswirkungen der Windenergie auf Vögel und Fledermäuse konnten geschlossen werden.

Darüber hinaus wurden in verschiedenen Forschungsvorhaben konkrete Lösungsvorschläge, die der Vermeidung und zumindest der Verminderung von erheblichen Beeinträchtigungen dienlich sind, untersucht. So werden lokale Fledermauspopulationen – insbesondere hochfliegende Arten wie der Abendsegler – in Planungs- und Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Zumeist findet ein abgestimmter Betriebsalgorithmus Anwendung. Begleitende Monitoring-Untersuchungen können zur Anpassung der jeweiligen Schutzerfordernissen verhelfen.

Oft werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen während und nach der Bauphase von Windparks veranlasst. Das Repowering bietet zudem die Möglichkeit einer „Nachjustierung“ weniger geeigneter Standorte. Insgesamt lässt sich resümieren, dass Zusammenstöße mit Windenergieanlagen so selten sind, dass sie sich nicht auf den Bestand einzelner Vogelarten auswirken. Der Bundesverband WindEnergie vertritt grundsätzlich die Position, dass die Verhältnismäßigkeit zwischen naturschutzfachlichen Ansprüchen, der Zielsetzung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien und der tatsächlichen Gefährdung der betroffenen Arten gewahrt werden muss.

Abstandsempfehlungen im Helgoländer Papier – Keine Pauschalabstände

Das sogenannte Helgoländer Papier der Länderarbeitsgemeinschaft der staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW) beinhaltet Abstandsempfehlungen für WEA zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. Im Mai 2015 betonte die Amtschef- und Umweltministerkonferenz, dass bundesweit einheitliche Empfehlungen wegen der Vielfältigkeit des Artenspektrums und der unterschiedlich abzuwägenden Nutzungskonflikte nicht möglich sind. In ihrem Ergebnisprotokoll wird u. a. auf Raumnutzungsanalysen zur Betrachtung der von den Vögeln tatsächlich genutzten Flächen im Einzelfall verwiesen, um die Auswirkungen einer Planung ortskonkret beurteilen zu können. Zudem wird deutlich darauf hingewiesen, Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen bei der Bewertung des potenziellen Konflikts zu berücksichtigen.

Die gutachterliche Stellungnahme der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) kommt folgerichtig zu dem Schluss, dass das Helgoländer Papier seiner Rechtsnatur nach weder ein untergesetzliches Regelwerk noch eine Fachkonvention ist. Die Abstandsempfehlungen haben lediglich eine Indizwirkung und werden demzufolge in den Hinweispapieren der Länder unterschiedlich ausgestaltet. Ergänzend stellt die Studie der Koordinierungsstelle Windenergie (K:WER) fest, dass die wissenschaftlichen Anforderungen an das Papier durch die Verfasser zwar gestellt sind, allerdings in keiner Weise erfüllt werden. Unter anderem werden beispielsweise Beobachtungen und Interpretationen vermengt, und es wird nicht verdeutlicht, auf welchen theoretischen Ansatz sie Bezug nehmen.

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