Arbeitskreis Netze
Der Umbau des deutschen Energiesystems auf Erneuerbare Energien bedeutet eine Dezentralisierung der Erzeugungsstruktur. Der Ausbau der dezentralen Windenergie ist daher eng verbunden mit dem Ausbau der Netzinfrastruktur sowie einer flexibleren und intelligenteren Steuerung dieser Netze. Die vielseitigen Facetten des Themas Netze spiegeln sich im Aufgabenfeld des Arbeitskreises Netze wider. Hierzu gehören politisch-strategische Fragen wie der zukünftige Anteil konventioneller Energie im Netz, der Aus- und Umbau der Netze, die Netzoptimierung, Flexibilitätsoptionen und die Systemtransformation zu einer regenerativen Energieversorgung.
Der Arbeitskreis Netze begleitet diverse gesetzliche Vorhaben und praktische Umsetzungen, wenn diese die Themen Netze und Windenergie berühren. Dafür bringt er sich in externe Gremien wie die AG Systemsicherheit beim BMWi und die dena-Plattform Systemdienstleistungen ein.
Der Arbeitskreis Netze beschäftigt sich zum Beispiel mit technischen Fragen, wie der Erbringung von Systemdienstleistungen. Hierzu gehören auch die diversen technischen Anschlussbedingungen und Netzkodizes, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene. Ein zentrales Thema in den letzten Jahren war z.B. die Erstellung der technischen Netzanschlussrichtlinien (TAR) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie „Network code for Generators“ (NCRfG) für Erzeuger durch das Forum Netztechnik und Netzbetrieb (FNN). Der BWE hat die Erstellung der TAR 4110 / 4120 / 4130 (für Mittel-, Hoch-, und Höchstspannung) von Anfang an begleitet. Der BWE war durch jeweils ein bis zwei Mitglieder in den drei uns betreffenden Projektgruppen des FNN (Mittelspannung, Hochspannung, Höchstspannung) vertreten. Diese Vertreter haben sich in den Jahren der Erstellung immer wieder mit den AK Netze Mitgliedern ausgetauscht und schon bei der Erarbeitung versucht die Interessen der Windbranche bestmöglich einzubringen. Der AK Netze hat alle drei Richtlinien Entwürfe kommentiert, die Überarbeitungen noch mal geprüft und wir auch bei den Einspruchsberatungen im FNN vertreten. Seit Jahren setzt sich der Arbeitskreis zudem für die Vergütung von Blindleistung und geänderte Anforderungen an die Regelleistungserbringung ein.