Arbeitskreis Kennzeichnung | BWE e.V.

Arbeitskreis Kennzeichnung

Um Windstrom noch effizienter erzeugen zu können, werden Windenergieanlagen mit immer höheren Türmen errichtet. Flugsicherungsauflagen erfordern dann eine stärkere Kennzeichnung der Rotorblätter, Maschinenhäuser und Türme, etwa über rot eingefärbte Blattspitzen oderblinkende Lichter (sog. Befeuerung). Der Arbeitskreis Kennzeichnung hat sich das Ziel gesetzt, gemeinsam mit den zuständigen Ministerien, der Flugsicherung und Fachleuten nach Lösungen für entsprechende Kennzeichnungssysteme zu suchen.

Als Arbeitskreis (AK) des Bundesverbands WindEnergie e.V. (BWE) bietet der AK Kennzeichnung seinen Mitgliedern die Möglichkeit sich über Veränderungen in der Branche auszutauschen, konstruktive, unternehmensübergreifende Dialoge zu führen und Lösungen zu erarbeiten. Zudem fungiert der AK Kennzeichnung als Forum, in dem Unternehmen und externe Verantwortliche aus Ministerien und Fachkreisen aufeinandertreffen und über praktische Herausforderungen diskutieren. Es werden neue technologische Entwicklungen vorgestellt und die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben besprochen. Im AK Kennzeichnung ist ein breiter Querschnitt der Windenergiebranche vertreten, was das Gremium in seiner inhaltlichen Arbeit stärkt und dem ihm gleichzeitig Legitimation im öffentlichen Auftreten verleiht.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Das vermutlich aktuellste und öffentlichkeitswirksamste Thema, mit dem sich der AK Kennzeichnung auseinandersetzt, ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung (BNK): Die Befeuerung von Windenergieanlagen steht im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsaspekten der Luftverkehrs und Aspekten des Anwohnerschutzes. Die Dauerbefeuerung der Anlagen- sichtbar als rotes Blinken- wird manchen Anwohnenden immer wieder als störend empfunden und kann zu Akzeptanzproblemen bei Windenergieanlagen führen. Gleichzeitig ist durch die zunehmende Höhe moderner Anlagen eine effektive Kennzeichnung aus Flugsicherungssicht unabdingbar. Im Jahr 2015 hat der Bundesrat die generelle Zulässigkeit einer bedarfsgesteuerten Nachtbefeuerung beschlossen. Das heißt, dass die Dauerbefeuerung deaktiviert sein darf, insofern kein Flugverkehr herrscht. In manchen Regionen kann das zu 98% weniger Kennzeichnungsbedarf pro Nacht führen. Möglich wird dies durch Radartechnologien innerhalb oder im direkten Umkreis der einzelnen Windparks, die relevante Flugbewegungen detektieren. Die technische und regulatorische Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wurde im AK Kennzeichnung ausführlich thematisiert.

Die gesetzliche Verpflichtung zur Ausrüstung von WEA mit BNK-Systemen trat am 1. Januar 2025 in Kraft (§ 9 Abs. 8 EEG). Die Branche hat sich damit nicht nur erfolgreich der ambitionierten Aufgabe gestellt etwa 16.000 „Altanlagen“ nachträglich auszustatten, sondern geht ihrer Verpflichtung nach jede neu in Betrieb gehende WEA („Neuanlage“) ebenfalls auszurüsten- eine immense Aufgabe.

Deutschland nimmt dabei eine Vorreiterrolle ein und setzt im Bereich des BNK-Einsatzes wegweisende Standards. Diese Pionierarbeit ist jedoch mit Hindernissen und unvorhergesehenen Schwierigkeiten verbunden. Technische Probleme stellen dabei eine zentrale Hürde dar, die innovative Lösungsansätze und kontinuierliche Weiterentwicklung erfordert. Langwierige Genehmigungsprozesse bremsen des Weiteren häufig die Implementierung der Systeme. Der AK Kennzeichnung arbeitet an Lösungen für diese Herausforderungen. Ein Faktencheck (hier abrufbar) informiert die Öffentlichkeit und Betroffene über diese und versucht so weiter deren Akzeptanz zu steigern.

Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung

Eines der anschaulichsten Themen, mit denen sich der AK Kennzeichnung auseinandersetzt, ist die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Die Befeuerung von Windenergieanlagen steht im Spannungsfeld zwischen Sicherheitsaspekten der Flugsicherung und Aspekten des Anwohnerschutzes. Das rote Blinken der Anlagen wird von Anwohnern immer wieder als störend empfunden und kann zu Akzeptanzproblemen bei Windenergieanlagen führen. Gleichzeitig ist durch die zunehmende Größe der Türme und Rotorblätter bei modernen Windenergieanlagen eine effektive Kennzeichnung aus Flugsicherungssicht unabdingbar. 2015 hat der Bundesrat die generelle Zulässigkeit einer bedarfsgerechten Nachtbefeuerung beschlossen. Das heißt, dass die oberste Befeuerung ausbleiben kann, insofern kein Flugverkehr herrscht. In manchen Regionen kann das zu 98 Prozent weniger Kennzeichnungsbedarf pro Nacht führen. Möglich wird dies durch flugdetektierende Radartechnologien innerhalb oder im direkten Umkreis der einzelnen Windparks. Die technische Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wurde im AK Kennzeichnung ausführlich thematisiert.

Das Bundeskabinett hat im August 2023 beschlossen, dass die Pflicht zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem System zur „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) auf den 1. Januar 2025 verlängert werden soll.  Die Fristverlängerung wurde am 15. Dezember 2023 vom  Bundestag verabschiedet (siehe PM des BWE).  Damit folgt der Gesetzgeber der Forderung des BWE (siehe Stellungnahme, Seite 6: hier). Der Bundesverband WindEnergie befindet sich mit dem Gesetzgeber, der Bundesnetzagentur und den zuständigen  Ministerien in regelmäßigem Austausch.

Dr. Andreas Röhsler

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Dr. Andreas Röhsler

Fachreferent Technik und Betrieb

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