Arbeitskreis Luftverkehr und Radar
Windprojekte im mittleren vierstelligen Megawattbereich werden durch bestehende verteidigungsspezifische Belange und Belange der zivilen Flugsicherung blockiert. Das hat eine aktuelle Erhebung des BWE ergeben (Stand Januar 2022).
Mit über 4.800 Megawatt verhinderter Windleistung sind Belange der Bundeswehr derzeit das größte Problem. Die Hälfte hiervon kann aufgrund von Hubschraubertiefflugstrecken nicht realisiert werden. Mindestführungshöhen (MVA) der Flugsicherung der Bundeswehr blockieren weitere 1.460 Megawatt und machen den Bau moderner, leistungsstarker Windenergieanlagen auf den oft als Vorranggebieten ausgewiesenen Flächen unmöglich.
Ein Rückgang der Konflikte ist im Bereich der zivilen Luftfahrt zu verzeichnen: Rund 2.200 Megawatt werden durch Anlagenschutzbereiche von Drehfunkfeuern (VOR/DVOR) der zivilen Flugsicherung blockiert. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) änderte auf Grundlage des Forschungsprojektes WERAN ihre Berechnungsformel zur Bewertung des Störeinflusses von Windenergieanlagen auf Drehfunkfeuer. Dadurch sind deutlich mehr Projekte aus Sicht des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) als genehmigungsfähig bewertet worden.
Zur besseren Vereinbarkeit von Windenergieausbau und Belangen des Luftverkehrs verbessert der Arbeitskreis Luftverkehr und Radar den Informationsaustausch der betroffenen Mitglieder untereinander und mit dem BWE. Zudem unterstützen die Teilnehmer mit ihrer Arbeit das Finden einer einheitlichen Position der Branche zu dieser Problematik und gewährleisten deren Kommunikation in Richtung Politik und Behörden. Ziel ist es, einen sachgerechten Ausgleich zwischen dem Ausbau der Windenergie und den Interessen des Luftverkehrs zu schaffen.