Netzanschluss | BWE e.V.
Netzanschluss

Netzanschluss

Der Netzanschluss ist ein wichtiger Baustein eines Windenergieprojekts. Nur wenn die Anlage am Netz angeschlossen ist, kann sie uneingeschränkt in Betrieb genommen werden und ihre Arbeit verrichten, nämlich umgewandelte Windenergie in Form von elektrischer Energie ins Stromnetz einspeisen. Der Netzanschluss ist u.a. im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt.

Im Gesetz werden den Erneuerbaren Erzeugungsanlagen umfassende Rechte eingeräumt. So muss der Anschluss durch den Netzbetreiber unverzüglich bereit gestellt werden und die Abnahme des Erneuerbaren Stroms vorrangig vor anderen Einspeisequellen erfolgen. Sollte das Netz die geplante Leistung nicht aufnehmen können, ist der Netzbetreiber in der Pflicht, sein Netz auszubauen. Um einen Netzanschluss zu erhalten, hat sich in der Praxis ein System etabliert, in dem nach dem Antrag zum Netzanschluss eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber durchgeführt wird. Die Bestimmung des Netzanschlusspunktes erfolgt durch den Netzbetreiber, wobei er laut EEG verpflichtet ist, den volkswirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt herzustellen. Dies bedeutet, dass die Summe der Anschlusskosten von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber minimal sein muss. Zudem räumt das Gesetz ein gewisses Wahlrecht seitens des Antragsstellers ein.

 

Kevin Hamann

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Kevin Hamann

Fachreferent Netzintegration

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Technische Realisierung

Die Realisierung des Netzanschlusses erfolgt dann im weiteren Projektverlauf und setzt sich zusammen aus der Auslegung und Errichtung der elektrotechnischen Komponenten wie Trafos, Kabel oder Regeltechnik und der Trassierung und Verlegung der Energiekabel vom Windpark zum Netzanschlusspunkt. Abhängig von der Größe des Projektes ist der Bau eines Umspannwerks am Netzverknüpfungspunkt erforderlich. Die Anbindung der Windenergieanlage erfolgt über den Trafo, in dem die Niederspannung auf Mittelspannung hochtransformiert wird. Üblicherweise werden im Windpark mehrere Windenergieanlagen auf einem Netzverknüpfungspunkt zusammengefasst. Der Transformator wird in den meisten Fällen in einem separaten kleinen Gebäude oder Container untergebracht. In manchen Fällen steht er aber auch im Turm oder sogar oben in der Gondel der Windenergieanlage. Die Inbetriebnahme des Netzanschlusspunktes erfolgt gemeinsam mit dem Netzbetreiber.

Die speziellen technischen und regulatorischen Anforderungen an den Netzanschluss sind in diversen Richtlinien geregelt, so z.B. in den Technischen Anschlussregeln (TAR) Mittelspannung oder Hochspannung des VDE und werden durch weitere Vorgaben der einzelnen Netzbetreiber, den sog. technischen Anschlussbedingungen (TAB), weiter konkretisiert. Mit der Anlagenzertifizierung wurde ein Prozess etabliert, um die Einhaltung dieser Richtlinien durch unabhängig akkreditierte Gutachter sicherzustellen. So wird der Sicherheit und Stabilität des Stromnetzes auch bei hoher Einspeisung von Erneuerbarer Energie Genüge getan.

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