Netzanschluss
Der Netzanschluss ist ein wichtiger Baustein eines Windenergieprojekts. Nur wenn die Anlage am Netz angeschlossen ist, kann sie uneingeschränkt in Betrieb genommen werden und ihre Arbeit verrichten, nämlich umgewandelte Windenergie in Form von elektrischer Energie ins Stromnetz einspeisen. Der Netzanschluss ist u.a. im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) geregelt.
Im Gesetz werden den Erneuerbaren Erzeugungsanlagen umfassende Rechte eingeräumt. So muss der Anschluss durch den Netzbetreiber unverzüglich bereit gestellt werden und die Abnahme des Erneuerbaren Stroms vorrangig vor anderen Einspeisequellen erfolgen. Sollte das Netz die geplante Leistung nicht aufnehmen können, ist der Netzbetreiber in der Pflicht, sein Netz auszubauen. Um einen Netzanschluss zu erhalten, hat sich in der Praxis ein System etabliert, in dem nach dem Antrag zum Netzanschluss eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber durchgeführt wird. Die Bestimmung des Netzanschlusspunktes erfolgt durch den Netzbetreiber, wobei er laut EEG verpflichtet ist, den volkswirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt herzustellen. Dies bedeutet, dass die Summe der Anschlusskosten von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber minimal sein muss. Zudem räumt das Gesetz ein gewisses Wahlrecht seitens des Antragsstellers ein.