Netzanschlussoptimierung
Ein kosteneffizienter Netzverknüpfungspunkt wird vor dem Hintergrund des Ausschreibungsregimes zunehmend wichtiger für die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten. Erfahrungen der Mitglieder des BWE zeigen, dass diesbezüglich noch ein erhebliches Optimierungspotential bestehen kann. Eine kritische Hinterfragung des vom Netzbetreiber zugewiesenen Verknüpfungspunktes sowohl in wirtschaftlicher wie auch in technischer Hinsicht kann hier teilweise zu einer deutlichen Verbesserung der Netzanschlusssituation führen.
Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den volkswirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt herzustellen. Dies bedeutet, dass die Summe der Anschlusskosten von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber minimal sein muss. Daneben gewährt das EEG dem sog. Einspeisewilligen weitere Rechte gegenüber dem Netzbetreiber wie
- Auskunft zum Netzverknüpfungspunkt innerhalb von max. 8 Wochen
- Übermittlung der für eine Netzverträglichkeitsprüfung benötigten Netzdaten
- Detaillierter Kostenvoranschlag
- Wahlrecht zum Netzanschlusspunkt
- Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau
In der Praxis hat sich ein System etabliert, in dem nach dem Antrag zum Netzanschluss eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber durchgeführt wird und im Anschluss eine Auskunft oder Reservierung vom Netzanschlusspunkt erfolgt.