Netzanschlussoptimierung | BWE e.V.
Netzanschlussoptimierung
Praktische Hilfestellungen

Netzanschlussoptimierung

Ein kosteneffizienter Netzverknüpfungspunkt wird vor dem Hintergrund des Ausschreibungsregimes zunehmend wichtiger für die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten. Erfahrungen der Mitglieder des BWE zeigen, dass diesbezüglich noch ein erhebliches Optimierungspotential bestehen kann. Eine kritische Hinterfragung des vom Netzbetreiber zugewiesenen Verknüpfungspunktes sowohl in wirtschaftlicher wie auch in technischer Hinsicht kann hier teilweise zu einer deutlichen Verbesserung der Netzanschlusssituation führen.

Nach dem EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, den volkswirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt herzustellen. Dies bedeutet, dass die Summe der Anschlusskosten von Anlagenbetreiber und Netzbetreiber minimal sein muss. Daneben gewährt das EEG dem sog. Einspeisewilligen weitere Rechte gegenüber dem Netzbetreiber wie

  • Auskunft zum Netzverknüpfungspunkt innerhalb von max. 8 Wochen
  • Übermittlung der für eine Netzverträglichkeitsprüfung benötigten Netzdaten
  • Detaillierter Kostenvoranschlag
  • Wahlrecht zum Netzanschlusspunkt
  • Pflicht des Netzbetreibers zum Netzausbau

In der Praxis hat sich ein System etabliert, in dem nach dem Antrag zum Netzanschluss eine Netzverträglichkeitsprüfung durch den Netzbetreiber durchgeführt wird und im Anschluss eine Auskunft oder Reservierung vom Netzanschlusspunkt erfolgt.

Kevin Hamann

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Kevin Hamann

Fachreferent Netzintegration

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Hierbei wird auf die weitreichenden Rechte zur Prüfung des Netzverknüpfungspunktes nach § 8 Abs. 6 Zif. 2 EEG 2017 durch den Antragsteller oder durch von ihm beauftrage fachkundige Dritte, in aller Regel nicht eingegangen. Oftmals ist es intransparent wie die Bestimmung des Verknüpfungspunktes durch den Netzbetreiber erfolgt ist. Netzdaten werden häufig nur sehr zögerlich bereitgestellt.

Im Arbeitskreis Netze in Zusammenarbeit mit dem Juristischen Beirat des BWE haben wir für Sie zwei Checklisten erarbeitet, welche Ihnen bei der Beantragung und Prüfung des Netzanschlusspunktes helfen können und die wir Ihnen zur Verfügung stellen (s. Downloadbereich unten unter Formalien). In der einen Checkliste sind die relevanten Daten aufgeführt, die für eine Prüfung des Verknüpfungspunktes schon bei der Antragstellung eingefordert werden können. Die Checkliste kann z.B. bei Antragstellung beigefügt werden. Die andere Checkliste informiert über alle wesentlichen Schritte des Netzanschlussbegehrens bis hin zur Prüfung des übermittelten Netzverknüpfungspunktes durch den Einspeisewilligen.

Neben der Checkliste wurde im AK Netze ein Best-Practice-Beispiel für die vom Netzbetreiber zu übermittelnden Informationen inkl. der erforderlichen Netzdaten erarbeitet (Dokumentenabruf s. rechts). Das Best-Practice-Beispiel umfasst einen exemplarischen Netzplan, in dem das Stromnetz um den antragstellenden Windpark herum abgebildet ist. Zudem sind die vom Netzbetreiber geprüften Netzverknüpfungspunkte dargestellt. Im Variantenvergleich werden die gesamtwirtschaftlichen Kosten der geprüften Netzverknüpfungspunkte verglichen. Des Weiteren sind die Ergebnisse der technischen Prüfungen je Verknüpfungspunkt aufgelistet.

Mit den vorgenannten Informationen ist es elektrotechnisch versierten Planern oder Ingenieurbüros, die auf Netzanschlussbelange spezialisiert sind, möglich, die vom Netzbetreiber durchgeführten Berechnungen nachzuvollziehen und mit gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben abzugleichen. Sollten sich hier Abweichungen herausstellen, empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Netzbetreiber. Nicht selten ist es möglich, eine Verbesserung der Netzanschlusssituation zu erreichen.

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