Heute beschließt die Landesregierung die Eckpunkte für die nächste Regionalplanung Wind. Durch den Kabinettsbeschluss erhält die Branche einen Eindruck von der kommenden Regionalplanung und dadurch ein Stück Planungssicherheit. LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert den Kabinettsbeschluss: „Die schwarz-grüne Regierung hat erkannt, dass auf dem Weg zur Klimaneutralität deutlich mehr Flächen für die Windenergie benötigt werden und erfüllt damit jetzt auch die Bundesvorgaben.“ Aus Sicht des LEE SH kann Schleswig-Holstein das selbstgesteckte Ziel von zehn Gigawatt installierter Leistung aus Windenergie bis 2025 knapp erreichen. „Für das energiepolitische Ziel 2030 ist die Landesplanung jedoch weiterhin gefragt, so schnell wie möglich neue, bebaubare Flächen für moderne Windenergieanlagen auszuweisen. Ein Abschluss der Planung erst 2027 wäre deutlich zu spät. Die nächste Regionalplanung muss deutlich vor dem Ende dieser Legislaturperiode fertiggestellt sein“, fordert Marcus Hrach. Hintergrund ist, dass die aktuell ausgewiesene Fläche weitestgehend bebaut und beplant ist, so dass auf den aktuellen Plänen kaum weitere Genehmigungsanträge möglich sind.
Positiv ist aus Sicht des LEE SH, dass das gesetzliche definierte überragende öffentliche Interesse am Ausbau Erneuerbarer Energien gemäß § 2 EEG nun auch in der Landesplanung Anwendung finden soll. Jedoch sollten wichtige angekündigte Änderungen der neuen Regionalplanung aus Sicht der Branche dringend vorgezogen werden. Eine Umsetzung erst nach Abschluss der jetzt beginnenden Planung sorgt für unnötige Verzögerungen. Durch ein Vorziehen der Möglichkeit des Repowerings außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete, wie es der Bund vorsieht, könnte der Zeitraum bis zur rechtskräftigen Ausweisung neuer Flächen überbrückt werden. Dies würde einem erwartbaren Rückgang der Genehmigungen entgegenwirken.
Auch ein Vorziehen der angekündigten Streichung der 3H/5H-Regelung hätte einen positiven Effekt für die effiziente Bebauung der noch zur Verfügung stehenden Flächen. Eine frühere Streichung der Höhenbegrenzung gibt den Gemeinden, die die Gemeindeöffnungsklausel anwenden möchten, mehr Freiheit bei der Ausgestaltung möglicher Flächen. Marcus Hrach weiter: “Vor dem Hintergrund, dass sowohl Repowering-Möglichkeiten, als auch die Streichung der 3H/5H-Regelung bereits beschlossene Sache ist, ist es nicht nachvollziehbar, dass diese Regelungen nicht schnellstmöglich umgesetzt werden“.
Hintergrund
Im Jahr 2022 lag die durchschnittliche Realisierungszeit bei Windenergieanlagen deutschlandweit bei 27 Monaten, gerechnet von der Genehmigungserteilung bis zur praktischen Inbetriebnahme.
Die sogenannte 3H-5H-Regelung ist eine Höhenbegrenzung, die so nur in Schleswig-Holstein gilt. Demnach müssen Windenergieanlagen die fünffache Gesamthöhe der Anlage als Abstand zu Wohngebäuden im Innenbereich einhalten. Zu Wohngebäuden im Außenbereich ist die dreifache Gesamthöhe vorgeschrieben.
Zu 3H/5H gibt es eine Studie des Fraunhofer IEE „Nutzbarkeit der Wind-Vorranggebiete in Schleswig-Holstein in Abhängigkeit von der Größe der Windenergieanlagen“. (Link)
Über den LEE SH
Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein steht für die Vielfalt und gemeinsame Stärke der erneuerbaren-Energien-Branche. Als zentraler Ansprechpartner richtet sich der Verband an Politik und Gesellschaft, um Schwerpunktthemen dieser Branche zu transportieren, zu diskutieren und um die wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energiewirtschaft im Norden zu unterstreichen. Zu den LEE SH-Mitgliedern gehören neben diversen Spartenverbänden auch über 170 Unternehmen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.
Kontakt für die Medien
Jana Lüth, Pressesprecherin
lueth@lee-sh.de
0176 - 12 12 3443
www.lee-sh.de