Landesplanung in Schleswig-Holstein | BWE e.V.
Landesplanung

Landesplanung Wind

Schleswig-Holstein muss die eigenen und die vom Bund vorgegebenen energiepolitischen Ziele erreichen. So sollen laut Koalitionsvertrag der Jamaika-Regierung bis 2025 zehn Gigawatt Windleistung an Land installiert sein. Bis 2030 hat sich die schwarz-grüne Regierung vorgenommen, „über die bestehende Planung hinaus weitere Fläche für die Windkraft zur Verfügung […] zu stellen mit dem Ziel, perspektivisch 15 Gigawatt (GW) installierte Leistung zu erreichen.“ Laut Landesregierung sollen damit bis 2030 jährlich 30-35 Terawattstunden Windstrom erzeugt werden. Neben diesen landeseigenen Zielen gibt die Bundesregierung den einzelnen Bundesländern konkrete Flächenziele vor: Durch das Windflächenbedarfsgesetz (WindBG) ist Schleswig-Holstein verpflichtet, bis Ende 2027 für die Windenergie 1,3 Prozent der Landesfläche auszuweisen und zwei Prozent bis Ende 2032.

 

Jedoch erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig im März 2023 den Regionalplan Wind für den Planungsraum I für unwirksam. Wird das Urteil rechtskräftig, gibt es in Schleswig-Holstein kleinräumig unterschiedliche Grundlagen für die Errichtung von Windenergieanlagen. Welche Vorgaben der Bund für die Flächenausweisung macht, welche Auswirkungen die Urteile im Land haben und welche Aspekte es bei der nächsten Regionalplanung Wind in Schleswig-Holstein zu berücksichtigen gilt, stellen der Bundesverband WindEnergie e.V. Landesverband Schleswig-Holstein (BWE SH) und der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein e.V. (LEE SH) in einem Positionspapier vor.

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