Landespolitik in Rheinland-Pfalz / Saarland | BWE e.V.

Landespolitik

Rheinland-Pfalz

Koalitionsverhandlungen abgeschossen – gutes Signal für die Energiewende in Rheinland-Pfalz

Unter dem Motto „Koalition des Aufbruchs und der Zukunftschancen“ liegt das neue Regierungsprogramm  von SPD, Bündnis 90/Grüne und  FDP für die nächsten fünf Jahre vor. Als Themen mit größerem Diskussionsbedarf galten Klimaschutz und Energiepolitik, die nun als allgemeines öffentliches Interesse festgeschrieben werden. Anne Spiegel wird weiterhin das Ministerium führen, das um die Bereiche ÖPNV und biologische Landwirtschaft erweitert wurde und nun Klimaministerium heißt.

Den Kommunen kommt eine besondere Bedeutung in der Energiewende zu. Angestrebt wird ein „Kommunaler Klimapakt“, der Klimaschutz und die Erreichung der Klimaschutzziele als Querschnittsaufgabe versteht. Eine koordinierende Projektgruppe berichtet über den Klimafortschritt regelmäßig an den Ministerrat und gleicht die Zielerreichung ab. Darüber hinaus werden effiziente, transparente und planungssichere Genehmigungsprozesse angestrebt.

Die wesentlichsten Änderungen des Koalitionsvertrages im Überblick:

  • Aufgehoben wird das starre Konzentrationsgebot im LEP IV, nachdem derzeit mindestens drei Windenergieanlagen in einem räumlichen Verbund errichtet werden müssen.
  • Der Mindestabstand zur reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, zu Dorf-, Kern- und Mischgebieten beträgt 900 Meter, unabhängig von der Anlagenhöhe. Gemessen wird ab Mastmittelpunkt und nicht mehr ab Rotorblattspitze.
  • Dem Repowering wird eine besondere Bedeutung beigemessen: Der Mindestabstand wird um minus 20 % auf 720 Meter reduziert.
  • Naturparke: Die Kernzonen bleiben weiterhin grundsätzlich für Windenergieanlagen ausgeschlossen, aber dort, wo das jeweilige Schutzziel nicht erheblich gestört wird, soll eine Einzelfallprüfung möglich sein. Naturschutzkernzonen sollen überprüft und die dazugehörige Verordnung ggf. angepasst werden. Ebenfalls geprüft werden vorbelastete Flächen (Bahntrassen, Autobahnen, Konversionsflächen).
  • Windenergie in UNESCO-Welterbestätten: Der UNESCO-Welterbestatus im Biosphärenreservat Pfälzerwald darf nicht gefährdet werden, Kern- und Pflegezonen des Biosphärenreservats Pfälzerwald sind weiterhin von der Windenergienutzung pauschal ausgenommen. In Entwicklungszonen entlang von Autobahnen, Bahntrassen und auf vorbelasteten Konversionsflächen kann Windenergie dahingegen nun unter Beteiligung der betroffenen Kommunen, der Biosphärenreservatsverwaltung und dem MAB-Komitee ermöglicht werden. Die vorhandene Sichtachsenstudie für das UNESCO-Welterbe im Mittelrheintal soll überarbeitet werden.
  • Windenergie im Wald - soll auf Kalamitätsflächen fokussiert werden, Ausschluss in Laubmischwäldern älter 100 Jahre und zusammenhängende Bestandsgröße über 10 Hektar. Der naturschutzfachliche Rahmen im LEP IV, Natura 2000 soll überarbeitet werden.
  • Kommunale Bauvorschriften - dürfen die Nutzung erneuerbarer Energien nicht ausschließen oder unangemessen beeinträchtigen.
  • Zentralisierung der Genehmigungsverfahren: Die Zuständigkeiten für die Genehmigung wird auf die beiden SGDen übertragen, um damit eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und Beschleunigung der Verfahren zu erreichen.
  • Als Prüfauftrag ist die Reduzierung der Baulasten auf das 0,2-fachen Anlagenhöhe aufgenommen worden.

Koalitionsvertrag RLP 2021-2026 (Link)

Saarland

Das Saarland wird von einer großen Koalition aus CDU und SPD geführt. Die Landesregierung hat in ihrem Regierungsprogramm Waldstandorte im Staatswald für den Bau von neuen Windenergieanlagen ausgeschlossen. Dabei unterscheidet die Landesplanung zwischen harten Tabuzonen (Flächen, die dauerhaft nicht zur Verfügung stehen) und weichen Tabuzonen (Flächen können zwar rechtlich/tatsächlich genutzt werden, Kommunen können jedoch Ausschusskriterien definieren). Der Landesentwicklungsplan ermöglicht Gemeinden, die Windenergie auf ihren Flächen selbst zu steuern.

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