Landesplanung | BWE e.V.

Landesplanung

Für das Gelingen eines erfolgreichen und sozialverträglichen Ausbaus der Windenergie sind ein intensiver Dialog, Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Dazu gehören selbstverständlich auch räumliche Konzepte, die in einem Abstimmungsprozess von den fünf Regionalen Planungsgemeinschaften des Landes Brandenburg erstellt werden. Dabei ist es die Aufgabe die Windenergienutzung räumlich zu steuern, Konflikte mit anderen Nutzungen und Belangen zu minimieren und die allgemeinen landesplanerischen Festlegungen umzusetzen.

Die Gebietsausweisung erfolgt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften, unter Berücksichtigung der relevanten Belange (u.a. Siedlungen, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild etc.) sowie mit Beteiligung der betroffenen Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit. Die Eignungsgebiete können durch die Gemeinden im Rahmen ihrer örtlichen Planungskompetenz in Bauleitplänen räumlich konkretisiert werden. Die abschließende Beurteilung konkreter Bauvorhaben für Windenergieanlagen erfolgt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

Träger der Regionalplanung in Brandenburg sind die fünf Regionalen Planungsgemeinschaften:

Regionale Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming

Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel

Regionale Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

Regionale Planungsgemeinschaft Lausitz-Spreewald

Die Regionalversammlung ist das zentrale Organ der Regionalen Planungsgemeinschaft. Durch sie werden alle relevanten Entscheidungen getroffen und legitimiert. Sie bestimmt insbesondere die Grundzüge der Planungsarbeit, beschließt die Regionalpläne und wählt die Mitglieder des Regionalvorstands. Die Regionalversammlung setzt sich aus geborenen und gewählten Regionalräten zusammen. Regionalräte sind als geborene Mitglieder der Regionalversammlung die Landräte, die Oberbürgermeister und die Bürgermeister der Gemeinden ab einer Größe von zehntausend Einwohnern. Die Regionalräte, die der Regionalversammlung nicht bereits als geborene Mitglieder angehören, sind von den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer der kommunalen Wahlperiode gewählt.

Die Beschlüsse werden durch den Regionalvorstand und den Planungsausschuss, die aus der Mitte der Regionalversammlung gewählt werden, vorbereitet und umgesetzt. Sitzungen sind in der Regel öffentlich.

Cookie Einwilligung