Landespolitik in Bayern | BWE e.V.

Landespolitik

Um die nationalen Klimaziele zu erreichen, muss nach der Beschlusslage des Bundes bis zum Jahr 2030 der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland auf ca. 65 % steigen. Auch in Bayern vereinbarte die Koalition CSU/FW, „so viel Energie wie möglich in Bayern [zu] produzieren“. Dabei kommt der Windenergie auch in Bayern eine tragende Rolle zu, um kostengünstigen Strom dezentral vor Ort zu produzieren, Netzengpässe zu vermeiden und im Mix mit anderen Erneuerbaren Energien eine verlässliche und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.

Der konsequenterweise einberufene Energiegipfel erarbeitete dafür mit rund 100 Experten aus allen Bereichen von Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Verbänden Zielvorgaben und Rahmenbedingungen: Um die anvisierten 8 GW Ausbau bis 2030 zu erreichen, müssen

  1. Genehmigungsverfahren aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse einbeziehen,  
  2. die 10H-Regelung abgeschafft und
  3. Planungssicherheit für Unternehmen geschaffen werden.

Aktuell ist weder die gesetzlich festgeschriebene Evaluierung von 10H, die im Herbst 2019 erfolgen sollte, umgesetzt, noch sind die von Ministerpräsident Söder oder Staatsminister Aiwanger angekündigten 300 Windenergieanlagen überhaupt geplant.

Wir fordern die Staatsregierung daher auf, die gemachten Versprechen einzuhalten und wirklichen Klimaschutz mit Erneuerbaren Energien endlich umzusetzen.

Weiterführende Informationen

Politikpapier zur Förderung der Akzeptanz von Windenergieprojekten in Bayern.

208 KB | Juni 2024

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Windenergie kann mindestens 30 Prozent des zukünftigen Strombedarfs in Bayern abdecken.

370 KB | März 2022

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Vorschläge für einen gesellschafts- und naturverträglichen Ausbau der Windenergie in Bayern.

263 KB | März 2019

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Die Regionalen Planungsverbände sollen bei der Ausweisung von Flächen für die Windenergie neugeschaffene Populationsdichtezentren beachten. Der BWE Bayern lehnt dieses Konzept ab.

361 KB | Mai 2024

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Die Bayerisches Landesregierung gibt neue Regelungen für die Windenergie im Umgang mit Denkmälern vor.

328 KB | März 2023

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Stellungnahme des BWE Bayern zum Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (Ausnahmen zu Art. 82 Abs. 1 Bay-BO). Der Gesetzesentwurf enthält umfangreiche Ausnahmen zum...

322 KB | Juli 2022

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Stellungnahme des BWE-Landesverbandes Bayern zu den Auswirkungen der 10H Regelung auf den Ausbau der Windenergie in Bayern im Rahmen der Evaluation dieser Regelung.

333 KB | Mai 2020

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Input des BWE LV Bayern für die gemeinsame Stellungnahme des LEE Bayern zur geplanten EEG-Novelle

210 KB | Mai 2020

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Stellungnahme des BWE Bayern zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und des 10-Punkte-Plans der Klimaoffensive im Rahmen der Verbandsanhörung

251 KB | Mai 2020

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Auswirkungen von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und Siedlungen

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im März 2019 eine Position zum Thema Mindestabstände herausgegeben. Diese basiert auf Auswertungen im Rahmen der UBA-Studie „Flächenanalyse Windenergie an Land“ und kommt u.a. zu folgendem Schluss:

Aus Sicht des Umweltbundesamts stellen pauschale Siedlungsabstände daher nicht nur ein ungeeignetes Instrument zur Steigerung der Akzeptanz gegenüber der Windenergienutzung dar, sondern sie gefährden eine erfolgreiche, die Belange von Mensch und Umwelt gleichermaßen berücksichtigende Umsetzung der Energiewende in substantieller Weise.

 

UBA Position Mindestabstände

Technische Maßnahmen zur Minderung akzeptanzhemmender Faktoren der Windenergienutzung an Land

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Mai 2019 ein Hintergrundpapier zum Thema Akzeptanzsteigerung durch technische Maßnahmen herausgegeben:

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass negative Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Mensch, Natur und Umwelt unter Beachtung einer guten Standortwahl im Rahmen der Flächenausweisung, geltender Vorschriften und in Verbindung mit aktuellen technischen Entwicklungen vermieden oder deutlich gemindert werden können.

 

UBA Hintergrund Technische Maßnahmen

Energiegipfel Bayern 2018/2019

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (FW) hatte bereits im Dezember 2018 betroffene Verbände, Kammern, Kommunen, Vertreter der bayerischen Energiewirtschaft sowie der Landespolitik und Wissenschaft zum Energiegipfel Bayern 2018 eingeladen, um über den Stand und die Perspektiven für die Energiewende in Bayern ins Gespräch zu kommen.
Um die Zusammenarbeit zu intensivieren, fanden für den Zeitraum von Ende März bis Anfang Juli 2019 mehrere Sitzungen der folgenden vier AGs statt:

  • AG 1: Erneuerbare Energien-Ausbau in Bayern
  • AG 2: Energieeffizienz und Energieeinsparung
  • AG 3: Nachfrage- und Angebotsflexibilitäten – insbesondere Speicher
  • AG 4: Stromnetzarchitektur, Versorgungssicherheit, Digitalisierung

Die Veranstaltung am 30. September 2019 rundete den Dialogprozess Energiegipfel Bayern 2018/2019 ab und gab allen Beteiligten die Möglichkeit, ihre Positionen darzulegen.
Der BWE Bayern war Mitglied der AG 1.

 

Ergebnisbericht Energiegipfel Bayern 2019

Bayerisches Aktionsprogramm Energie 2019

Im Anschluss an den Energiegipfel Bayern 2018/2019 hat der bayerische Wirtschaftsminister das Bayerische Aktionsprogramm Energie vorgelegt. Bis 2022 soll demnach die Photovoltaik-Leistung durchschnittlich pro Jahr um mindestens 500 Megawatt gesteigert werden. Zudem sollen 300 neue Windkraftanlagen in Bayern entstehen und 3.000 zusätzliche Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung mit insgesamt 500 Megawatt errichtet werden. Bei der Wärmewende setzt der Minister auf das Potenzial von Holz. Die bayerischen Biomasseanlagen sollen bis 2022 einen Anteil von 20 Prozent an der Wärmeerzeugung erreichen.

 

Bayerisches Aktionsprogramm Energie 2019
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