Artenschutz | BWE e.V.
Qualitätskriterien für Artenschutz

Foto:  (v.l.n.r): Franziska Janke (BUND - Projektleiterin Dialogforum Erneuerbare Energien und Naturschutz), Christian Oberbeck (BWE-LV Baden-Württemberg, Hubert Laufer (BVDL-Landesvorstandsmitglied), Johannes Enssle (NABU-Landesvorsitzender)

Gute Artenschutzgutachten – Qualitätskriterien für die Praxis

Am 20. Mai 2019 stellten die baden-württembergischen Landesverbände von BUND, NABU, LNV, Bundesverband WindEnergie (BWE) und dem Berufsverband der Landschaftsökologen (BVDL) einen gemeinsam erarbeiteten Katalog mit Kriterien für eine gute gutachterliche Praxis vor.

Prozess
Vorausgegangen war ein längerer Prozess, der 2017 mit einem „Gutachtencheck“ begann. Dabei hatten die drei Umwelt- und Naturschutzverbände stichprobenartig  Artenschutzgutachten aus verschiedenen Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen überprüft. Die Fragestellung lautete: Entsprechen die Gutachten den Empfehlungen der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zur Erfassung und Bewertung von Artenvorkommen, wie zum Beispiel von Greifvögeln und Fledermäusen? Das Ergebnis des Gutachtenchecks machte einen Handlungsbedarf deutlich: Bei allen untersuchten Gutachten wurden Abweichungen von den fachlichen Empfehlungen festgestellt. Doch um die Akzeptanz der Bevölkerung  in die Planungsverfahren zu stärken, spielt  auch die Einhaltung ökologischer und artenschutzrechtlicher Vorgaben eine entscheidende Rolle.

Umsetzung
Um die praktische Umsetzung qualitativ hochwertiger Gutachten zu fördern und sicherzustellen, dass bei konkreten Planungen der Arten- und Naturschutz ausreichend berücksichtigt wird, erarbeiteten die fünf Verbände gemeinsam den nun vorgelegten Kriterienkatalog für eine gute gutachterliche Praxis. Basis für die Erarbeitung des Kriterienkatalogs bildeten Interviews mit Ehrenamtlichen aus dem Naturschutz, Mitarbeiter*innen von Genehmigungsbehörden, Naturschutzbehörden und der Windbranche sowie Gutachter*innen. Dabei wurde u.a. nach den jeweiligen Praxiserfahrungen gefragt, nach bekannten Gutachtenmängeln, möglichen Ursachen und Lösungsansätzen.  Ausgehend von den Interviewergebnissen wurde ein erster Entwurf entwickelt, der mit Vertreterinnen und Vertretern aus Umweltverbänden, Verwaltung, Wirtschaft, Kommunen und Gutachter*innen diskutiert wurde.

Qualitätskriterien
Die nun vorgelegten Qualitätskriterien für eine gute gutachterliche Praxis sind ein Hilfsmittel für Gutachter*innen, Projektentwickler*innen, Behörden, Ehrenamtliche aus dem Naturschutz sowie Anwohner*innen. Sie reichen von der Einhaltung rechtlicher Vorgaben und landesspezifischer Methodenempfehlungen über die Transparenz in der Dokumentation bis zu einem nachvollziehbaren Umgang mit selbst erhobenen Daten und Daten von orts- und sachkundigen Naturschützer*innen oder Arbeitsgemeinschaften, zum Beispiel zum Fledermaus- oder Greifvogelschutz. Auch Anforderungen an Qualifikation und Weiterbildung der an der Gutachtenerstellung beteiligten Mitarbeiter*innen werden festgehalten. Ausgehend von dem Gutachtencheck für Windenergieplanungen wurden die Kriterien zudem so formuliert, dass sie auch auf Artenschutzgutachten für andere Planungen übertragbar sind. Das Anliegen der Verbände ist es, mit dem Kriterienkatalog die fachgerechte Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes in den Genehmigungsverfahren zu unterstützen und damit einen Beitrag für eine möglichst naturverträgliche und auf breiter gesellschaftlicher Basis akzeptierten Energiewende zu leisten. Die Verbände sehen die Kooperation als einen wichtigen Beitrag, um Konflikte bei Planungsvorhaben von vornherein zu vermeiden.

Die Qualitätskriterien für eine gute gutachterliche Praxis finden Sie als Download unter (Link)

 

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