Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Bis zum 01. Januar 2024 müssen Windenergieanlagen bundesweit mit einem System zur „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) ausgestattet werden. Die Umrüstungszeit für die Betreiber ist knapp, trotzdem zögern Anlagenbetrieber bisher bei der Wahl des Technologieanbieters. Denn in der Praxis bleiben viele Fragezeichen bestehen. Der Bundesverband WindEnergie befindet sich mit dem Gesetzgeber, der Bundesnetzagentur und den zuständigen Ministerien in regelmäßigem Austausch. Einen Überblick über die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen liefert diese Themenseite.
Es ist eines der großen Projekte zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen – die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Die Befeuerung von Windenergieanlagen, im Volksmund als „rotes Blinken“ der Anlagen bezeichnet, soll nachts mehrheitlich abgeschaltet werden. Das ist durchaus möglich, denn Flugobjekte fliegen nachts nur sehr selten in kritischer Höhe zu Windenergieanlagen. Durch Technologien zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung könnten diese Flugobjekte erkannt werden und die Befeuerung nur dann (bedarfsgesteuert) angehen, wenn sich ein solches Flugobjekt nähert.