Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Das Bundeskabinett hat im August 2023 beschlossen, dass die Pflicht zur Ausstattung von Windenergieanlagen mit einem System zur „bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung“ (BNK) auf den 1. Januar 2025 verlängert werden soll. Die Fristverlängerung wurde am 15. Dezember 2023 vom Bundestag verabschiedet (siehe PM des BWE). Damit folgt der Gesetzgeber der Forderung des BWE (siehe Stellungnahme, Seite 6: hier). Der Bundesverband WindEnergie befindet sich mit dem Gesetzgeber, der Bundesnetzagentur und den zuständigen Ministerien in regelmäßigem Austausch.
Es ist eines der großen Projekte zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen – die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung. Die Befeuerung von Windenergieanlagen, im Volksmund als „rotes Blinken“ der Anlagen bezeichnet, soll nachts mehrheitlich abgeschaltet werden. Das ist durchaus möglich, denn Flugobjekte fliegen nachts nur sehr selten in kritischer Höhe zu Windenergieanlagen. Durch Technologien zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung könnten diese Flugobjekte erkannt werden und die Befeuerung nur dann (bedarfsgesteuert) angehen, wenn sich ein solches Flugobjekt nähert.