„Die Windenergie pauschal in Waldgebieten auszuschließen, ist weder mit den Klimazielen der EU noch denen der Bundesregierung vereinbar. Die Ausweisung von Vorranggebieten und Genehmigung von Windenergieanlagen unterliegen bewährten rechtlichen Regeln. Mit dem nun beschlossenen Verbot entfallen 40 Prozent der bereits genehmigten Flächen im Regionalplan Ostthüringen sowie etwa 60 Prozent aus dem Erstentwurf des Regionalplans Südwestthüringen. Für die betroffenen Projektträger aber auch die Planungsbehörden hat der heutige Beschluss auch deutliche finanzielle Folgen“, betonte der BWE-Landesvorsitzende.
„Zwei Prozent der Landesfläche müssen für den Windenergieausbau zur Verfügung gestellt werden, damit Thüringen seinen Beitrag zu den im neuen EEG 2021 beschlossenen Ausbauzielen beitragen kann. Zudem will unser Bundesland bis 2040 klimaneutral werden. Dies gelingt nur mit einem starken Ausbau des Masseträgers Windenergie. Die nun gestrichenen Flächen werfen unser Bundesland zurück. Die ehemaligen Waldflächen muss die Politik im Rest des Landes ausweisen, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Nur wenn Thüringen ebenso wie alle anderen Bundesländer seinen Beitrag leistet, können wir die Energiewende in Deutschland meistern“, so Hummel.