Schleswig-Holstein: Zweite Anhörung bei Landesentwicklungsplan Wi...

Zweite Anhörung bei Landesentwicklungsplan Wind

Zweite Anhörung bei Landesentwicklungsplan Wind

Branche begrüßt Ziel der Rechtssicherheit und warnt vor Verzögerungen

Kiel, 06.03.2025. Heute veröffentlicht die Landesregierung, dass es einen zweiten Entwurf des Landesentwicklungsplan Windenergie, LEP Wind, geben wird. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nach Kabinettsbeschluss im April beginnen. LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert:

„Der Fokus der Landesregierung auf der Rechtssicherheit der Pläne ist zu begrüßen. Für den weiteren Zubau braucht die Branche die daraus resultierende Kontinuität und Sicherheit. Gleichzeitig blicken wir besorgt darauf, wie sich dieser zweite Entwurf des LEP Wind auf den weiteren Zeitplan auswirken wird. Das Land muss weiterhin das Tempo hochhalten und zügig die neue Flächenkulisse fertigstellen.“

Ziel der Landesregierung ist es, die Regionalplanung Wind noch in dieser Legislaturperiode fertigzustellen. Hrach warnt vor Verzögerungen: „Wir beobachten, dass ein Großteil der bislang ausgewiesenen Flächen bereits bebaut oder beplant ist. Damit wären mit den aktuellen Plänen kaum weitere Genehmigungsanträge möglich. Dabei braucht es eine Verstetigung der sehr guten Genehmigungszahlen aus den vergangenen Jahren. Nur so sichert Schleswig-Holstein seinen Mindestbeitrag für die bundesdeutschen Energieziele ab und ermöglicht das Erreichen des energiepolitischen Ziels für 2030 von 15 Gigawatt Wind Onshore.“

Eine Änderung im Vergleich zum ersten LEP-Entwurf sind die Teilflächenziele, die das Land für jeden Planungsraum festlegt. „Zum Schutz der Pläne ist diese Neuerung zu begrüßen. So gewährleistet das Land größtmögliche Planungssicherheit und baut einem Genehmigungseinbruch vor, sollte die neue Flächenkulisse teilweise aufgehoben werden.“   

Die Ausweisung von konkreten Flächen erfolgt in den Regionalplänen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zu den ersten Entwürfen soll im Sommer beginnen. Bislang zeigen die Potenzialflächen lediglich auf, wo grundsätzlich geeignete Flächen für die Windenergie vorhanden sind, aus denen dann die letztlichen Vorranggebiete ausgewiesen werden. Ist ein Vorranggebiet im zweiten Regionalplanentwurf erneut enthalten, können Projektierer auf diesen Flächen regulär Genehmigungen beantragen.

Bis zum Inkrafttreten der neuen Flächenkulisse wird allen gesetzlichen Schutzgütern in allen Planungsräumen weiterhin vollständig Rechnung getragen. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesimmissionsschutzrechts, zum Beispiel zu Schallemissionen und Schattenwurf, sowie das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sorgen für die Einhaltung aller Grenzwerte. Die aktuell festgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung bleiben laut Landesregierung unberührt und gelten weiterhin. 

 

Hintergrund:

Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz, WindBG, muss das Land mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie bis Ende 2032 ausweisen. Dies gilt für eine sogenannte Rotor-out Planung, bei der das Rotorblatt über die ausgewiesene Fläche hinausragen darf. Schleswig-Holstein bleibt hingegen bei einer Rotor-In-Planung, bei der alle Teile der Windenergieanlage innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen. Nach Bundesvorgabe ist dies erlaubt, der dadurch verringerte Flächenertrag muss an anderer Stelle durch mehr Flächen kompensiert werden. Daraus ergeben sich zwischen 3 und 3,3 Prozent Landesfläche für die Windenergie, die Schleswig-Holstein ausweisen muss.

 

Über den LEE SH

Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein steht für die Vielfalt und gemeinsame Stärke der erneuerbaren-Energien-Branche. Als zentraler Ansprechpartner richtet sich der Verband an Politik und Gesellschaft, um Schwerpunktthemen dieser Branche zu transportieren, zu diskutieren und um die wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energiewirtschaft im Norden zu unterstreichen. Zu den LEE SH-Mitgliedern gehören neben diversen Spartenverbänden auch über 180 Unternehmen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.
 

Ansprechpartnerin für die Medien:

Kristina Clemens, Referentin Politische Kommunikation, clemens(at)lee-sh.de, 0160 – 581 56 22, www.lee-sh.de

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