Schleswig-Holstein: Zubau in Gefahr

Zubau in Gefahr

Zubau in Gefahr

Erneuerbaren-Verbände warnen vor negativen Folgen der geplanten Strompreisbremse

Kiel, 6.12.2022. Das von der Bundesregierung geplante Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen hätte in der jetzigen Form immense negative Auswirkungen auf den Zubau der erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein. Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein (LEE SH) und der Bundesverband Windenergie Landesverband Schleswig-Holstein (BWE SH) sowie drei Unternehmer aus dem Land ordnen ein:

 

„Bei der Energiewende machen wir einen Schritt nach vorne und zwei Schritte zurück“, kritisiert Marcus Hrach, LEE SH Geschäftsführer. „Endlich gibt es auf Bundesebene Planungsbeschleunigungsinitiativen und der Ausbau der Erneuerbaren ist als überragendes öffentliches Interesse im EEG festgeschrieben, um den Turbo für die erneuerbaren Energien zu zünden. Gleichzeitig riskiert die Bundesregierung mit den aktuell diskutierten Plänen zur Übererlösabschöpfung einen Investitionsstau. Denn mit diesen Vorschlägen werden eben nicht zusätzliche Gewinne abgeschöpft, sondern die durch die Krise entstandenen zusätzlichen Umsätze. Damit wird massiv in die Wirtschaftlichkeit der Projekte eingegriffen, da die teils immens gestiegenen Erzeugungskosten nicht berücksichtigt werden.“ Allein die anhaltende Diskussion über die konkrete Ausgestaltung der Strompreisbremse verunsichere die gesamte Erneuerbaren-Branche, so Hrach. „Investitionsprojekte in Millionenhöhe werden in Schleswig-Holstein derzeit ausgesetzt und vielfach sogar ganz gestoppt. Unter diesen Rahmenbedingungen können wir die energiepolitischen Ziele des Landes nicht ansatzweise erreichen.“ Das nördlichste Bundesland hat einen festgelegten Ausbaupfad für die Windenergie und ein Einspeiseziel für die Erneuerbaren insgesamt.

 

Solar: Ove Petersen

„Der Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen wird durch das Gesetz zur Strompreisbremse massiv gefährdet. Solarparkbetreiber sind einst mit Preisen in die Ausschreibungen gegangen, die gerade so die Kosten deckten. Mehr nicht. Wenn bald 90 Prozent der Umsätze – nicht der Gewinne! – oberhalb der Erlösobergrenze abgeschöpft werden, ignoriert das völlig die realen Finanzierungsgrundlagen der Parks wie auch die zuletzt stark gestiegenen Kosten der Solarparkbetreiber.

Die Investitionen von Kapitalgebern wie auch Betreibern in die Erneuerbaren und damit das Fundament der Energiewende werden einbrechen. Ohne grünen Strom gibt es keine CO2-freie Wärmeversorgung über Wärmepumpen. Ohne grünen Strom gibt es keinen CO2-freien Verkehr mit E-Autos. Ohne grünen Strom gibt es keinen grünen Wasserstoff. Die beste Strompreisbremse sind Windräder und Solaranlagen. Nur sie helfen langfristig gegen hohe Energiekosten, nur sie sorgen für Unabhängigkeit und bekämpfen den Klimawandel.“

 

Windenergie: Jörg Thordsen

Die Windbranche ist mit stark gestiegenen Kosten im Bereich der Rohstoffe, durch Lieferprobleme sowie Logistik-, Transport- und Zinskosten konfrontiert. Jörg Thordsen, Geschäftsführer Bürgerwindpark Janneby eG rechnet vor: „Bei einer Windenergieanlage selbst sind die Kosten von ca. 700.000 Euro je Megawatt installierte Leistung auf 1,1 Millionen Euro angestiegen. Zinsen haben sich um etwa 350 Prozent erhöht und die Baukosten für Wegebau und Stromtrassen haben sich verdoppelt. Damit befinden wir uns auf einem Niveau, das wir 2012/2013 hatten. Damals lag die EEG-Vergütung bei etwa 10 Cent/kWh, heute sind es nur 5,88 Cent. Daher ist es absolut nicht verständlich, dass die Anpassung des EEG-Höchstwertes wieder aus dem Gesetzesentwurf gestrichen wurde. Viele Projekte in Schleswig-Holstein können unter diesen Bedingungen nicht wie geplant finanziert werden. Die geplante Abschöpfung durch die Bundesregierung sorgt zusätzlich für einen Vertrauensverlust, der Finanzierungen erschwert. Bisher galten Stromabnahmeverträge, sogenannte PPA-Verträge den Banken als Finanzierungssicherheit. Durch die geplante starke Abschöpfung verlieren Banken jedoch das Vertrauen in zukünftige PPA-Verträge. Projekte können daher nur über ein erhöhtes Eigenkapital finanziert werden. Beispiel: Für vier Windenergieanlagen inklusive benötigter Infrastruktur mussten bislang ca. 40 Millionen Euro Investitionskosten aufgebracht werden. Statt bisher vier Millionen Euro Eigenkapital werden jetzt zehn Millionen Euro benötigt. Da die Windbranche in Schleswig-Holstein geprägt ist durch mittelständische Unternehmen und Bürgerwindprojekte, bedeutet der aktuelle Gesetzesentwurf somit das Aus ihrer geplanten Projekte.“

 

Biogas: Martin Lass

Insbesondere die Biogas-Branche ist aufgrund massiv gestiegener Produktionskosten besonders stark von den Auswirkungen des geplanten Gesetzes betroffen. Dazu Martin Lass, Geschäftsführer BioEnergie Gettorf GmbH & Co.KG: „Das StromPBG in der vorliegenden Fassung gefährdet die Versorgungssicherheit in Deutschland und reduziert den Anteil erneuerbaren Stroms im deutschen Netz! Hochflexible Speicherkraftwerke gehen dann vom Stromnetz und stehen damit nicht mehr zur Netzstabilisierung zur Verfügung. Insbesondere diese vorhandenen Biogasanlagen werden somit bestraft für ihre Investitionsbereitschaft in die flexible Stromproduktion und in die regionale Wärmewende. Der Vertrauensverlust wirft die Energiewende um Jahre zurück.“

 

VR Bank: Michael Möller

„Die wichtigsten Prämissen für die Planung von Erneuerbaren Projekten sind Planungssicherheit für die Projektlaufzeit sowie auskömmliche Parameter für eine solide Wirtschaftlichkeit. Beides ist durch das aktuelle Gesetz gefährdet. Der aktuelle Höchstwert im EEG ist im Verhältnis zu den Projektkosten zu gering und muss entsprechend angepasst werden, wenn man den Zubau in Deutschland nicht gefährden möchte.  Außerdem braucht die Branche dringend schnellere und deutlich mehr Genehmigungen. Die Genehmigungsverfahrens dauern viel zu lange und behindern den Ausbau. Wenn wir nicht schneller werden in Deutschland, werden die Anlagen woanders gebaut, Deutschland ist aktuell kein attraktiver Standort für Windenergieanlagen Hersteller.“

 

Kontakt für die Medien:
Jana Lüth, Bundesverband Windenergie                           

Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein                        

Tel.: 0431 – 90 860 170,                                                        

E-Mail: j.lueth(at)wind-energie.de                                  
Internet: www.wind-energie.de/sh                                    
 

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