Kiel. Marcus Hrach, Geschäftsstellenleiter des Bundesverband Windenergie e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BWE SH) kommentiert:
Der Zwischenbericht des Landes bestätigt der Windenergiebranche umfangreichen Schallschutz in Schleswig-Holstein. Auch unter einem verschärften Schall-Prognoseverfahren halten Windenergieanlagen die gesetzlichen Schallvorgaben ein, abgesehen von wenigen Einzelfällen.
Der BWE SH kritisiert jedoch, dass Schleswig-Holstein, das neue Prognoseverfahren (sogenannte Interimsverfahren) auch auf Bestandsanlagen anwendet. Daraus resultierende Auflagen, für den Betrieb einer bereits genehmigten Anlage, hält der BWE SH für einen unverhältnismäßigen Eingriff. Maßgeblich für einen derart massiven Eingriff dürfen nur konkrete Schallmessungen (Immissionsmessung) am Haus sein.
Der BWE SH weist weiterhin darauf hin, dass durch das neue Prognoseverfahren Windenergieanlagen lediglich rein rechnerisch lauter bewertet werden. Denn es handelt sich hierbei lediglich um eine geänderte Berechnungsmethode. Die Richtwerte, die bei einer Messung eingehalten werden müssen und in der maßgeblichen TA Lärm vorgegeben werden, gelten weiterhin unverändert.
Passendes Bildmaterial für Veröffentlichungen ist unter zu finden: www.wind-energie.de/presse/bildergalerien
Kontakt für die Medien:
Jana Lüth
Bundesverband Windenergie (BWE)
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Mobil: 0176 – 12 12 34 43
E-Mail: j.lueth@wind-energie.de