Schleswig-Holstein: Windenergie Urteil: Regionalplan I unwirksam

Windenergie Urteil: Regionalplan I unwirksam

Windenergie Urteil: Regionalplan I unwirksam

Branche fordert schnellstmögliche neue Flächenplanung

Kiel, 23.03.2023. Gestern erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig den Regionalplan Wind für den Planungsraum I für unwirksam. LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert:

„Die Landesregierung darf jetzt auf keinen Fall erneut ein Moratorium ausrufen, das würde den Ausbau zum Stoppen bringen. Wie schon mehrfach gefordert, muss die Landesplanung jetzt schnellstens mit einer neuen Flächenplanung für die Windenergie beginnen. Diese muss rechtssicher sein, tatsächlich bebaubare Flächen für moderne Windenergieanlagen ausweisen sowie das landeseigene Ziel der Klimaneutralität bis 2040 mitdenken. Durch das Windflächenbedarfsgesetz auf Bundesebene ist Schleswig-Holstein verpflichtet, 1,3 Prozent der Landesfläche bis Ende 2027 auszuweisen und zwei Prozent bis Ende 2032. Das Land sollte bei einer neuen Flächenplanung dem Beispiel von Niedersachsen und NRW folgen, die ihr finales Mindestziel bereits Mitte dieser Dekade erreichen wollen.“

 

Hintergrund:

Bis die Rechtskräftigkeit des gestrigen Urteils festgestellt wird, bleibt der Plan vorerst in Kraft und Windprojekte können weiter in den ausgewiesenen Flächen genehmigt werden. Danach gibt es keine Regelungswirkung und die Windenergie gilt als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich, §35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB. Die Privilegierung nach §35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB bedeutet, dass Windenergieanlagen bauplanungsrechtlich im Außenbereich zulässig sind, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die ausreichende Erschließung gesichert ist. Den privilegierten Vorhaben können öffentliche Belange nur begrenzt entgegengehalten werden. Die berührten Belange müssen von entsprechendem Gewicht und konkret beeinträchtigt sein. Alle gesetzlichen Regelungen u.a. zu Schall, Schatten und Natur- und Artenschutz bleiben davon unberührt und gelten weiterhin. Aktuell verfügt Schleswig-Holstein noch nicht über zwei Prozent ausgewiesene Fläche für moderne Windenergieanlagen wegen einer landeseigenen Rotor-In-Regelung. Die Bundesvorgabe von zwei Prozent Fläche pro Bundesland bezieht sich auf eine Rotor-out-Regelung. Am 6. Juni wird das nächste Urteil für den Planungsraum II erwartet.

 

Kontakt für die Medien:
Jana Lüth, LEE SH                         

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