Schleswig-Holstein: Windbranche unterstützt Bundesratsantrag zur ...

Windbranche unterstützt Bundesratsantrag zur Förderung von Bürgerwindparks

Windbranche unterstützt Bundesratsantrag zur Förderung von Bürgerwindparks

Husum, 19.04.2016 | Der Landesverband Windenergie Schleswig-Holstein unterstützt einen Entschließungsantrag der Bundesländer Schleswig-Holstein, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zur Förderung von Bürgerwindparks. Nach diesem Antrag sollen Bürgerwindparks bei Ausschreibungen eine Zuschlagsgarantie bekommen, ohne vorher ein konkretes Angebot abgeben zu müssen. Die Konditionen für den Zuschlag richten sich nach dem rentabelsten Gebot der Wettbewerber. Über den Antrag auf Initiative der Landesregierung Schleswig-Holstein berät der Bundesrat am kommenden Freitag, 22. April 2016.

„Bürgerwindparks genießen in der Bevölkerung eine viel höhere Akzeptanz als institutionelle Investorenmodelle. Zudem kommen die Gewinne bei Bürgerprojekten den Kommunen zugute und fließen nicht fremde Konzerne, die sich eventuell sogar im Ausland befinden“, sagt Nicole Knudsen, Geschäftsstellenleiterin des Landesverbands. „Das Ziel der Landesregierungen ist es, Bürgern weiterhin eine Beteiligung an nachhaltigen Energieprojekten zu ermöglichen und die Wertschöpfung in der Region zu halten. Das begrüßen wir ausdrücklich“, so Knudsen. Ansonsten bestehe die Gefahr, Bürger zum desinteressierten Zaungast der Energiewende zu machen.

Hintergrund: Nach dem aktuellen Entwurf der EEG-Novelle wird die Vergabe von Windenergie-Ausbaukapazitäten ab 2017 bundesweit ausgeschrieben. Dabei gibt die Bundesregierung eine Gesamt-Leistungsmenge vor, beispielsweise 400 Megawatt (MW) pro Quartal eines Jahres. Auf Teilmengen davon, beispielsweise 20 MW, können sich solche Unternehmen oder Bürger bewerben, welche bereits die Flächen für potenzielle Windenergieanlagen vorweisen können. Der Standort ist dabei unerheblich. Er kann sich genauso in Nordfriesland wie in Südbayern befinden.

In ihrer Bewerbung nennen die Bieter den Preis pro produzierter Kilowattstunde (Einspeisevergütung), den sie verlangen, um die Anlage zu errichten, beispielsweise 6 Cent pro Kilowattstunde. Vereinfacht beschrieben, erteilt die Bundesnetzagentur die Zuschläge in Reihenfolge der niedrigsten Gebote, bis die jeweilige Ausbaumenge von beispielsweise 400 MW erreicht ist.

Zu befürchten ist, dass Bürgerwindparks nach diesem System nicht zum Zuge kommen, weil das Investitionsrisiko für Flächen und Projektierungen zu hoch ist und weil institutionelle Anleger über einen Preiskampf einen Verdrängungswettbewerb einleiten werden. In einzelnen EU-Ländern wie Spanien bewerben sich bereits Interessenten mit einem „Mindestpreis“ von 0 Cent, nur um in den Markt zu kommen.

Mit dem Bundesrats-Entschließungsantrag wollen die fünf Bundesländer dieser Gefahr entgegentreten. Die Initiative sieht vor, dass Bürgerenergieprojekte garantiert jeweils zu den Konditionen des höchsten erfolgreichen Angebots jeder Ausschreibungsrunde den Zuschlag bekommen – beispielsweise zu 8 Cent pro Kilowattstunde.

Kontakt | Bundesverband Windenergie BWE | Nicole Knudsen Leiterin Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein | Tel.: (04841) 663210 | E-Mail: sh(at)bwe-regional.de

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