Kiel, 29.04.2021. Aus dem heute veröffentlichten wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts entsteht aus Sicht des Bundesverbandes Windenergie in Schleswig-Holstein ebenfalls Handlungsdruck für die Landregierung. Die Richter urteilen, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz zu kurz greift, sie verpflichten die Bundesregierung daher, bis Ende kommenden Jahres die Reduktionsziele für die Treibhausgas-Emissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln.
Für Schleswig-Holstein bedeutet dies aus Sicht von Marcus Hrach, BWE SH Geschäftsstellenleiter: „Wir brauchen eine ambitionierte Festlegung von Einspeisezielen bis 2030 und darüber hinaus für die erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein. Diese müssen sich an wissenschaftlich fundierten Szenarien orientieren, die eine Erreichung des 1,5 Grad Ziels ermöglichen. Dieses Ziel muss jetzt in der laufenden Reform des Energiewende- und Klimaschutzgesetztes definiert werden. Der aktuelle Planungshorizont reicht nur bis zum Jahr 2025, hier besteht dringender Anpassungsbedarf, wie das heutige Urteil deutlich zeigt.“
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