Schleswig-Holstein: Neues Gesetz nur Grundlage für nächstes Energ...

Neues Gesetz nur Grundlage für nächstes Energie- und Klimaschutzgesetz

Neues Gesetz nur Grundlage für nächstes Energie- und Klimaschutzgesetz

BWE SH kritisiert fehlende Planungssicherheit und nicht vorhandene Ziele

Kiel, 24.11.2021. Zum heute zu verabschiedeten Energiewende- und Klimaschutzgesetz äußert sich Marcus Hrach, Leiter der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Windenergie in Schleswig-Holstein (BWE SH):

„Das heute beschlossene Gesetz ist höchstens eine Grundlage für das nächste Energie- und Klimaschutzgesetz, das dringend im kommenden Jahr geschrieben werden muss.“ Im zukünftigen Gesetz braucht es aus Sicht des BWE SH für das Jahr 2030 ein gesetzlich definiertes Einspeiseziel der erneuerbaren Energien von mindestens 57 TWh. Ein Warten auf ambitioniertere Bundesvorgaben, wie im Gesetz beschrieben, ist für das selbst ernannte Energiewendeland Nummer 1 eindeutig zu wenig. Für die folgenden Jahre bis zur Klimaneutralität muss auch zeitnah ein Zielpfad für Schleswig-Holstein definiert werden. „Als Windenergiebranche brauchen wir mittel- und langfristig Planungssicherheit, um unseren Beitrag zur Zielerreichung leisten zu können.“

Zudem sollte aus Sicht des Verbandes der Ausbau der erneuerbaren Energien als im öffentlichen Interesse stehend und der öffentlichen Sicherheit dienend, definiert werden. „Dies wäre ein wichtiges Signal für weitere Gesetze, Erlasse und Planungen, wodurch bei einer Abwägung der Ausbau der erneuerbaren Energien zukünftig immer eine entsprechende Priorität eingeräumt wird. Dies ist insbesondere auch notwendig, um die zukünftigen landeseigenen energiepolitischen Ziele zu erreichen.

 

Anmerkung für die Redaktion:

Für weitere Presseanfragen kontaktieren Sie bitte:

Jana Lüth, Bundesverband Windenergie (BWE), 
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein, 
Tel.: 0431 – 90 860 170, Mobil: 0176 – 121 23 443
E-Mail:  j.lueth(at)wind-energie.de, Internet: www.wind-energie.de/sh

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