Kiel. Der BWE SH nimmt Stellung zur aktuellen Berichterstattung:
Der Bundesverband Windenergie Schleswig-Holstein (BWE SH) verurteilt jegliche Angriffe auf geschützte Tiere und Zerstörungen von Greifvogelnestern. Die Horstzerstörung geschützter Vogelarten ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Auch wenn ein Vogelhorst ungenutzt oder beschädigt ist, behält der Horststandort seine funktionale
Bedeutung. Eine bewusste Vertreibung der geschützten Tiere oder eine mutwillige Zerstörung ihrer Nester führt nicht dazu, dass geplante Windparkprojekte genehmigt werden. Bei der Genehmigung und beim Bau von Windparks herrschen strenge Artenschutzvorgaben, die bei jedem Projekt zwingend eingehalten werden müssen.
Der BWE SH verdoppelt die ausgeschriebene Prämie der Naturschutzgemeinschaft Blunkerbach von 1.000 Euro auf 2.000 Euro und bittet um Hinweise an die zuständigen Behörden.
Weitere Informationen gibt es in einem Hintergrundpapier des BWE (Link)
Kontakt:
Jana Lüth, Pressesprecherin BWE SH
Bundesverband Windenergie
Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein
Tel.: 0431 – 90 860 170
Mobil: 0176 – 1212 3443
E-Mail: j.lueth(at)wind-energie.de