Schleswig-Holstein: Kein Turbo trotz Energiekrise

Kein Turbo trotz Energiekrise

Kein Turbo trotz Energiekrise

Genehmigungszahlen 2022 in Schleswig-Holstein halbieren sich zum Vorjahr

Kiel, 18.01.2023. Kürzlich veröffentlichte das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN) den Ausbaustatus genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein. BWE SH Landesgeschäftsstellenleiter Marcus Hrach kommentiert: 

„Schleswig-Holstein ist mit den heute von BWE und WindGuard vorgelegten Zahlen wieder Vorreiter im bundesweiten Vergleich. Unter schwierigen bundesweiten Rahmenbedingungen hat Schleswig-Holstein seinen Spitzenplatz zurückerobert. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass nachdem im Jahr 2021 die Landesplanung fertiggestellt und mit 1.050 genehmigten Megawatt, MW, in Schleswig-Holstein ein entsprechend gutes Genehmigungsjahr erreicht wurde, 2022 einen Einbruch um die Hälfte verzeichnet, auf nur noch 550 MW bei den Genehmigungen. Und dass ausgerechnet im Energiekrisenjahr 2022. Das macht Sorge und zeigt, wie dringlich es ist, dass neben der Bundesregierung auch die Landesregierung nun alles dafür tun sollte, den Turbo für die Erneuerbaren zu zünden. Ziel muss es sein die Genehmigungszahlen schnellstmöglich mindestens wieder auf das Niveau des Vorjahres zu erhöhen. Denn die Genehmigungen heute stellen den zukünftigen Zubau dar. Daher ist es enorm wichtig, gleichbleibend hohe Genehmigungszahlen zu erreichen. So wird ein konstanter Ausbau der Windenergie und damit die künftige Energieversorgung mit sauberem, günstigem Strom sichergestellt. Wir hoffen, dass durch die Bundesgesetzgebung wieder deutlich mehr Genehmigungen ermöglicht werden.

Laut Koalitionsvertrag sollen bis 2030 rund 15 Gigawatt Leistung Windenergie an Land installiert sein und 30-35 Terawattstunden aus Windenergie an Land eingespeist werden. Das ist fast eine Verdopplung der Leistung und nahezu eine Verdreifachung der Einspeisung innerhalb von acht Jahren. Die Ziele zeigen eindeutig: Die schwarz-grüne Landesregierung muss alles regulatorisch Notwendige tun, um bei Flächenausweisung und Genehmigungserleichterungen deutlich das Tempo zu erhöhen. Die Bundesregierung hat das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der Erneuerbaren eigens dafür definiert. Dieses Instrument muss die Landesregierung nutzen, um schnellstmöglich weitere, bebaubare Flächen für die Windenergie auszuweisen und auch ein rundweg neues Verständnis der Dringlichkeit der Energiewende in die Verfahren zu bringen.

Die Behörden haben bei der Genehmigung des LNG-Terminals für Brunsbüttel gezeigt, was möglich ist, wenn komplizierte Verfahren auf das erforderliche Maß heruntergefahren werden, weil diese Vorhaben dringlich sind. Die Energiewende ist dringlich. Das war sie bereits vor dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und ist es seitdem mehr denn je.“

 

Hintergrund:

Der Ausbaustatus genehmigungsbedürftiger Windenergieanlagen des MEKUN ist hier verfügbar.

Daten zur Stromerzeugung in Schleswig-Holstein 2021 ist hier verfügbar.  

 

Kontakt für die Medien:
Jana Lüth, Bundesverband Windenergie e. V., Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,

Mobil: 0176 1212 3443;

Mail: j.lueth(at)wind-energie.de

Internet: www.wind-energie.de/sh

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