Schleswig-Holstein: BWE SH: Netzausbaugebiet muss weg

BWE SH: Netzausbaugebiet muss weg

BWE SH: Netzausbaugebiet muss weg

BWE SH begrüßt Bekräftigung der Länder den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern

Kiel, 18.06.2020.  Der Bundesverband WindEnergie e.V. Landesverband Schleswig-Holstein begrüßt das gestrige Bekenntnis der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, erneuerbare Energien zügiger auszubauen. Diesem Ziel stehe allerdings die Deckelung durch die Netzausbaugebietsverordnung nach § 36c Erneuerbare-Energien-Gesetz entgegen. Die Landesregierung müsse sich deshalb dafür einsetzen, dass das Netzausbaugebiet nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus verlängert wird. Denn sonst seien die bundesweiten und vor allem die landeseigenen energie- und klimapolitischen Ziele gefährdet.

 

Die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz kommentiert Marcus Hrach, Landesgeschäftsstellenleiter BWE SH: „Wir begrüßen, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien stärker gefördert werden soll. Nach drei Jahren mit sehr wenigen Genehmigungen für Windenergie an Land, wurden in 2020 bisher immerhin bereits rund 55 Genehmigungen erteilt. Das Netzausbaugebiet wird nun jedoch zu einer künstlichen Verknappung beim Zubau führen.“ Diese Entwicklung sei konträr zu den schleswig-holsteinischen und bundesweiten Ausbauzielen von erneuerbaren Energien sowie der Energiewende insgesamt. „Die Lage in Schleswig-Holstein ist zusätzlich besonders brisant, da zum 1. Januar 2021 rund 500 Bestandsanlagen aus der EEG-Förderung fallen“, Hrach weiter. Wegen des coronabedingt niedrigen Strompreises sei ein Weiterbetrieb in vielen Fällen wirtschaftlich zusätzlich schwerer möglich. Ob Schleswig-Holstein so das gesetzte Ziel von mindestens 10 GW installierter Leistung Wind Onshore im Jahr 2025 erreiche, sei sehr fraglich.

 

Hintergrund:

Die Zahl der Neugenehmigungen ist mit Jamaika seit 2017 deutlich zurückgegangen:

 

2014: 433*

2015: 207*

2016: 281*

2017: 56*

2018: 24*

2019: 44*

2020 bis 1. Juni: 55 (Quelle: Marktstammdatenregister)

 

* Die erteilten Neugenehmigungen ab 2012 finden Sie unter: www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/windenergie/Downloads/WKA_Tabelle.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

Anmerkung für die Redaktion:

Für inhaltliche Fragen kontaktieren Sie bitte:

Marcus Hrach, Bundesverband Windenergie (BWE), 
Landesgeschäftsstellenleiter Schleswig-Holstein, 
Tel.: 0431 – 90 860 028, Mobil: 0176 – 1212 3455
E-Mail:  m.hrach(at)wind-energie.de, Internet: www.wind-energie.de/sh

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