Kiel, 13.06.2024. Die schleswig-holsteinische Landesregierung präsentiert heute in der Landespressekonferenz den Entwurf für die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie an Land, LEP Wind. Dieser legt die Kriterien für die künftigen Vorranggebiete Wind in den Regionalplänen fest, die die Landesplanung derzeit erarbeitet.
LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach zeigt sich erfreut: „Öffentlichkeit und Branche warten seit der Ankündigung im vergangenen Jahr auf die Veröffentlichung des LEP Wind. Mit diesem Entwurf der Potenzialflächen gewährt das Land einen Einblick in den jetzigen Planungsstand. Damit wird deutlich, aus welchen Flächen die Landesplanung die zukünftigen Vorranggebiete auswählt.“
Hrach betont: „Die Potenzialflächen zeigen lediglich auf, wo grundsätzlich geeignete Flächen für die Windenergie sind. Welche tatsächlich zu Vorranggebieten werden, legt das Land erst in den neuen Regionalplänen fest.“ Einen ersten Entwurf dieser Pläne mit anschließender Öffentlichkeitsbeteiligung will das Land Ende dieses Jahres veröffentlichen. „Erst, wenn diese Pläne mindestens zwei Entwürfe und zwei Öffentlichkeitsbeteiligungen durchlaufen haben, stehen die späteren Vorranggebiete fest“, hebt Hrach hervor. Zu den bereits ausgewiesenen 2,03 Prozent Landesfläche kommt dann rund ein Prozent Landesfläche für die Windenergie hinzu. Damit erfüllt Schleswig-Holstein die Mindestvorgabe des Bundes, die im Windenergieflächenbedarfsgesetz definiert wird. Aufgrund der in Schleswig-Holstein geltenden Rotor-In-Regelung braucht es rund drei Prozent Landesfläche, um die vom Bund vorgegebenen zwei Prozent anrechenbare Fläche zur Verfügung zu stellen.
„Öffentlichkeit und Branche erhalten durch den Entwurf einen ersten Eindruck von den verfügbaren Potenzialflächen. Zusätzliche Klarheit für Investoren besteht voraussichtlich im vierten Quartal, wenn der erste Entwurf der Regionalpläne vorliegt. Durch die Veröffentlichung des LEP Wind werden sich mögliche Projektplanungen in Planungsraum I auf die Potenzialflächen konzentrieren“, prognostiziert Hrach.
„Die Landesregierung hat einen wichtigen Schritt getan, um die Regionalplanung Wind noch vor 2027 fertigzustellen. Dafür muss das Land das Tempo jetzt weiter hochhalten und zügig die neuen Regionalpläne fertigstellen. Denn ein Großteil der bislang ausgewiesenen Flächen ist bereits bebaut oder beplant“, so Hrach. „Gleichzeitig sehen wir darin eine Bestätigung der energiepolitischen Zielsetzung der Landesregierung. Mit der aktuellen Regionalplanung hat die damalige Jamaika-Koalition das Ziel von 10 Gigawatt Windleistung an Land bis 2025 verfolgt. Die Zahlen zeigen: Für dieses Ziel befinden wir uns auf Kurs. Mit der neuen Flächenkulisse schafft die schwarz-grüne Koalition jetzt die Voraussetzung dafür, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel von 15 Gigawatt bis 2030 zu erfüllen und die Vorgaben des Bundes deutlich vor 2032 umzusetzen.“ Damit sichert Schleswig-Holstein seinen Mindestbeitrag für die bundesdeutschen Energieziele ab und geht einen wichtigen Zwischenschritt für das im Koalitionsvertrag festgeschrieben Ziel der Klimaneutralität bis 2040.
Allen gesetzlichen Schutzgütern wird in allen Planungsräumen vollständig Rechnung getragen. Die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes und des Bundesimmissionsschutzrechts, zum Beispiel zu Schallemissionen und Schattenwurf, sowie das baurechtliche Rücksichtnahmegebot sorgen für die Einhaltung aller Grenzwerte. Die aktuell festgeschriebenen Abstände zur Wohnbebauung bleiben laut Landesregierung unberührt und gelten weiterhin.
Hintergrund:
Gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz, WindBG, muss das Land mindestens zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergie bis Ende 2032 ausweisen. Dies gilt für eine sogenannte Rotor-out Planung, bei der das Rotorblatt über die ausgewiesene Fläche hinausragen darf. Schleswig-Holstein bleibt hingegen bei einer Rotor-In-Planung, bei der alle Teile der Windenergieanlage innerhalb der ausgewiesenen Fläche liegen müssen. Nach Bundesvorgabe ist dies erlaubt, der dadurch verringerte Flächenertrag muss an anderer Stelle durch mehr Flächen kompensiert werden. Daraus ergeben sich zwischen 3 und 3,3 Prozent Landesfläche für die Windenergie, die Schleswig-Holstein ausweisen muss.
Über den LEE SH
Der Landesverband Erneuerbare Energien Schleswig-Holstein steht für die Vielfalt und gemeinsame Stärke der erneuerbaren-Energien-Branche. Als zentraler Ansprechpartner richtet sich der Verband an Politik und Gesellschaft, um Schwerpunktthemen dieser Branche zu transportieren, zu diskutieren und um die wirtschaftliche Bedeutung der erneuerbaren Energiewirtschaft im Norden zu unterstreichen. Zu den LEE SH-Mitgliedern gehören neben diversen Spartenverbänden auch über 180 Unternehmen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen.
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