Nordrhein-Westfalen: Windenergie: Ausbaubremse - Aussetzungsbes...

Windenergie: Ausbaubremse - Aussetzungsbescheide

Windenergie: Ausbaubremse - Aussetzungsbescheide

Die Zahl der ausgesetzten Genehmigungsverfahren für neue Windenergieanlagen wird, wie die heutige Sitzung des Wirtschaftsausschusses im NRW-Landtag zeigte, immer größer. Für den Landesverband Erneuerbare Energien NRW muss die Landesregierung ihr eigenes Landesplanungsgesetz schnellstens korrigieren.

Hintergrund der umstrittenen Regelung ist ein Passus, den die schwarz-grüne Koalition im Juni ins Landesplanungsgesetz aufgenommen hatte. Die fünf Bezirksregierungen haben damit die Möglichkeit, Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen für ein Jahr zurückzustellen. Damit will das Land den Ausbau der Windenergie auf die Flächen lenken, von denen erwartet wird, dass sie in den noch zu erarbeitenden Regionalplänen ausgewiesen werden. Mehrmals hatten Redner der Koalition sowie das zuständige Landeswirtschaftsministerium im parlamentarischen Verfahren betont, dass es nur um wenige „Einzelfälle“ gehe. Was sich als glatte Fehleinschätzung erwiesen hat.

Hans-Josef Vogel, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE NRW), zur Sitzung des Wirtschaftsausschusses: „Leider bestätigt sich unsere Befürchtung, dass hier ein großes Problem auf das Land zurollt. Die dramatische Erhöhung der Zahlen macht deutlich, dass ein Ende der Aussetzungen noch nicht in Sicht ist.“ Er könne noch keine Lösung erkennen, wie die Landesregierung ihr selbst geschaffenes Problem aus der Welt bekomme wolle und was nach einem Jahr Aussetzung des Verfahrens geschehe.

Für den LEE NRW zeichnet sich schon jetzt eine deutliche Delle bei dem zuletzt zu verzeichnenden Windaufschwung ab. „Die Zubau- und Genehmigungszahlen haben sich in den vergangenen Monaten wirklich in die richtige Richtung entwickelt. Dass die Koalition sich aber bei jeder Gelegenheit hinter diesen Zahlen versteckt, zeugt von Realitätsverweigerung. Seit Jahresbeginn gab es in NRW 98 Inbetriebnahmen, denen nun mindestens 81 Aussetzungen gegenüberstehen – weitere sind in der Prüfung. Das macht deutlich, von welchen Dimensionen wir reden.“

Mit den Aussetzungsbescheiden ist auch ein massiver wirtschaftlicher Schaden verbunden: Bei der heutigen gängigen Anlagengröße von 6 Megawatt bedeuten die über 80 Aussetzungen, dass in etwa 500 MW Windkraftleistung nicht gebaut werden. Die Investitionssumme für 1 MW Windkraftleistung liegt aktuell bei rund 2 Millionen Euro, sprich bei 500 MW belaufen sich die entgangenen Investitionen auf rund eine Milliarde Euro: „Angesichts der zuletzt schwachen Investitions- und Wachstumszahlen hätte NRW die Windkraft-Investitionen gut gebrauchen können“, betont der LEE NRW-Vorsitzende Vogel. Zudem brauche die NRW-Industrie dringend den günstigen Windstrom.

Bei der Expertenanhörung im Mai im Landtag hatte der LEE NRW gemeinsam mit den eingeladenen Planungs- und Energiejuristen darauf hingewiesen, dass der Aussetzungs-Passus im Landesplanungsgesetz nicht mit dem Bundesrecht in Einklang steht. „Wenn das Gesetz nicht korrigiert wird, werden wir erleben, dass diese verkorkste Gesetzgebung im nächsten Schritt das Oberverwaltungsgericht beschäftigen wird. All das kann nicht im Interesse einer Koalition sein, die sich zurecht den Ausbau der Erneuerbaren Energien auf die Fahne geschrieben und bereits einiges bewegt hat.“

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