Außerdem wird es für Vertreter von Fachbehörden und Verbänden jeweils eine Anhörung geben. Das Kabinett führt künftig einen Mindestabstand von 1.500 Meter zwischen WEA und Wohngebieten ein. Der Bau von Windenergieanlagen in Nutz- und Wirtschaftswäldern wird verboten.
Die Änderungen sollen Anfang 2018 in Kraft treten. Der Erlass sei „der erste Schritt auf dem Weg zu einer Neuausrichtung der Windenergiepolitik“, dem weitere folgen, so Landesenergieminister Andreas Pinkwart (FDP). Unter anderem bereitet die Landesregierung Modifikationen am Landesentwicklungsplan vor.
2016 gingen in NRW 211 Anlagen in Betrieb, 2017 werden es nach Hochrechnungen rund 230 sein. In der zweiten Ausschreibungsrunde Wind an Land jedoch ging kein Zuschlag an das Bundesland. Die Windenergieunternehmen in NRW und der LEE NRW warnen nun vor Massenentlassungen, Umsatzeinbrüchen und Investitionsausfällen in Milliardenhöhe ab Mitte 2018 (Link).