Der Ausbau beruht allerdings noch auf der Ende 2016 ausgelaufenen Einspeisevergütung im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Jetzt gilt das Ausschreibungssystem. Für die Zukunft ist der BWE daher zurückhaltend. In der ersten Ausschreibungsrunde im Mai lag für 92 % des bundesweit bezuschlagten Leistungsvolumens keine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vor. Damit ist unklar, welcher Anteil der vergebenen Zuschläge tatsächlich gebaut wird.
„Noch steht Niedersachsen bei der Windenergie an Land an der Spitze. Das ist der gewachsenen Vielfalt der niedersächsischen Windunternehmen und ihrer starken mittelständischen Struktur vor allem im ländlichen Raum zu verdanken. Ob aber die Projekte im neuen Ausschreibungssystem am Ende auch realisiert werden, hängt an den Kosten. Hier hat die Landesregierung ihre Hausaufgaben bei den Standortbedingungen bisher noch nicht gemacht. Der Wettbewerb im Ausschreibungssystem ist auch ein Wettbewerb der Bundesländer um die besten Regelungen für die Zukunft des Windenergieausbaus“, kritisiert Roman Denter, stellvertretender BWE-Landesvorsitzender für Niedersachsen/Bremen.
Der BWE-Landesverband nennt als negative Standortfaktoren, die die Kosten für niedersächsische Unternehmen in die Höhe treiben, unter anderem die fehlende Verbindlichkeit zur Flächenausweisung im Landesraumordnungsprogramm, überhöhte Genehmigungsgebühren und ein im Bundesländervergleich überteuertes Ersatzgeld für Eingriffe in das Landschaftsbild. „Die bestehenden landesrechtlichen Nachteile für niedersächsische Windenergieprojekte verursachen zusätzliche Kosten und müssen dringend abgebaut werden. Sonst wird die Realisierung der Vorhaben erschwert“, so Denter weiter.