Im Bioenergiebereich ist ein wichtiger Punkt die Frist, bis zu der sich Biogasanlagen für eine Flexibilitätsprämie anmelden können. Diese muss im EEG verlängert werden. Da der Deckel für den Anspruch auf eine Flexibilisierungsprämie bereits im Juli 2019 erreicht wurde, müssen Biogasanlagen bis Ende November 2020 ans Netz gehen, um die Prämie zu erhalten. Betreiber haben zum Teil mit der Flexibilisierung ihrer Anlagen begonnen, können ihre Projekte aber nicht rechtzeitig bis Ende November abschließen, da es coronabedingt zu Lieferengpässen bei wichtigen Anlagenkomponenten kommt.
Bei der Bioenergie dürfen Investitionen nicht an unterbrochenen Lieferketten scheitern. Damit Biogasanlagenbetreiber wirtschaftlich arbeiten und ihren Beitrag zur Versorgungssicherheit und zum Hochfahren der Wirtschaft leisten können, muss das EEG dahingehend jetzt geändert werden – nicht erst im Herbst.
Ähnlich ist die Lage im Solarbereich: Hier ist der vom Bundes-wirtschaftsministerium definierte 52-GigaWatt-Deckel bereits erreicht. Anders als im Biogasbereich ist hier mit einem massiven Zubau zu rechnen, wenn der Deckel aufgehoben wird. Wollen Deutschland und auch Niedersachsen und Bremen ihre Klimaschutzziele erreichen, müssen Anschlussregelungen für Post-EEG-Anlagen definiert werden und die EEG-Umlage für den Photovoltaik-Eigenverbrauch und solare Mieterstrommodelle abgeschafft werden. Niedersachsen und Bremen bieten im ländlichen wie im urbanen Raum große Potenziale für die Erzeugung von Solarenergie.
Die Solar- wie Bioenergiebranche können einen erheblichen Beitrag zur norddeutschen Wirtschaftskraft leisten, ihre Belebung wirkt sich unmittelbar auf den Arbeitsmarkt aus. Planung, Transport, Errichtung und Wartung der Anlagen sichern eine Vielzahl an Jobs. Eine vorgezogene Novellierung des EEG hilft, den Konjunkturmotor wieder ins Laufen zu bringen.
Kontakt:
Lars Günsel, Pressesprecher
Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen/ Bremen e.V.
T (0511) 727 367-330
l.guensel(at)lee-nds-hb.de