Wie das Regierungspräsidium Gießen mitteilte, sind für die Mittelhessischen Landkreise insgesamt 130 Vorranggebiete für den Ausbau der Windenergie vorgesehen. Eine Bestätigung dieses Teilregionalplans durch die Landesregierung steht jedoch noch aus.
Dem Beschluss vorangegangen war eine circa fünfjährige Beratungsphase mit zahlreichen Sitzungen, der Offenlegung von Plänen sowie Informationsveranstaltungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Die rund 7500 eingegangenen Einzelanträge befassten sich vorwiegend mit den Themen Natur- und Vogelschutz. Eine vernünftige Abwägung der Positionen hat nun zu einem Planergebnis geführt, welches auf acht Prozent der Landesfläche Mittelhessens die Erzeugung von Erneuerbaren wie Wind, Photovoltaik oder Biomasse ermöglicht. Speziell für die Windenergieplanung sind Mindestabstandsregelungen und Naturschutzaspekte berücksichtigt worden.
Die Regionalversammlung Nordhessen hatte im Oktober einen Teilregionalplan für Erneuerbare verabschiedet, der eine Nutzung von zwei Prozent der Fläche für die Windenergie vorsieht.
Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sieht in dem beschlossenen Teilregionalplan einen wichtigen Schritt hin zu mehr Klimaschutz. Vorstandsmitglied Dr. Werner Neumann begrüßt zudem die Festlegungen, dass es keine Windenergieanlagen in Naturschutzgebieten geben wird, und dass der Mindestabstand von 1.000 Metern zu Wohnbebauungen eingehalten werden muss.
Kritik üben BUND und der Regionalverband Mittelhessen des BWE am Ausschluss der 188 bereits errichteten Anlagen vom Repowering, das heißt dem Ersatz von drei bis fünf älteren gegen eine leistungsstärkere Anlage. Für den Klima- und Naturschutz hätte das Repowering Vorteile, da die neuen Anlagen wesentlich mehr Energie erzeugen und höher sind, sich somit größtenteils außerhalb der Flughöhen von Fledermäusen und Vögeln bewegen. Vom BWE RV wird besonders kritisiert, dass damit auch die windhöffigsten Gebiete in der Region von der Windenergienutzung ausgeschlossen werden, obwohl Kommunen vor Ort und die große Mehrheit der Bevölkerung dies wünschen.
Ein weiteres Hemmnis beim Ausbau der Windenergie in Hessen sehen der BUND sowie auch BWE-Landesvorstand Joachim Wierlemann in der Novelle des EEG 2017. Die Landesregierung müsse ihre bisherigen Vorhaben im Landesentwicklungsplan daher anpassen, da die bisher beschlossenen Flächen unter den neuen Bedingungen nicht ausreichen würden, um die Ziele des Hessischen Eneriegipfels zu erreichen.
Sobald Karten und Texte veröffentlicht werden, können Interessierte den Plan - bestehend aus dem Plantext, dem Umweltbericht, den Steckbriefen zu den Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie und den dazugehörigen Karten - auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen und dem Energieportal Mittelhessen einsehen.