Hessen: Biodiversität und Klima - gemeinsam schützen!

Biodiversität und Klima - gemeinsam schützen!

Biodiversität und Klima - gemeinsam schützen!

Gemeinsame Eckpunkte der hessischen Naturschutzverbände (BUND, HGON und NABU) und des Bundesverband WindEnergie e.V, Landesverband Hessen (BWE) für einen naturverträglicheren Windkraftausbau in Hessen

Die Gutachten des Weltklimarates und des Weltbiodiversitätsrates belegen, dass die Biodiversitätsverluste und der Klimawandel die beiden größten Bedrohungen für die Menschheit sind. Global stellen der Klimawandel, die Intensivierung der Landnutzung und die Übernutzung von Arten die drei wichtigsten Gefährdungsursachen für die biologische Vielfalt dar. In Mitteleuropa könnten etwa bis zu 30 Prozent der heimischen Arten aufgrund des Klimawandels verschwinden. Beide, Biodiversität und Klima, müssen gleichermaßen geschützt werden. Energiewende und Windkraftausbau müssen so naturverträglich wie möglich erfolgen.

Die unterzeichnenden Verbände fordern darüber hinaus eine Neuausrichtung der EU-Agrarpolitik, weil nur so die Naturschutzziele der EU erreichbar sind. In Hessen sind zudem landesweite und effektive Artenschutzprogramme für einige Arten mit und ohne Ausbau der Windkraft unerlässlich.

1.
Die vom Land Hessen gewählte Vorgehensweise, für die Windkraft (Neubau und Repowering) Vorrangflächen mit Ausschlusswirkung für die übrige Fläche in den drei Regionalplänen festzulegen, wird als besonders zielführend und beispielhaft bewertet. Mit ihr lässt sich die für den Naturschutzwichtige räumliche Lenkung der Windkraft in weniger sensible Räume und die für die Windkraftwichtige Planungs- und Rechtssicherheit besser erreichen als mit anderen Vorgehensweisen.

2.
Als zielführend wurde wahrgenommen, dass die im Rahmen des Energiegipfels 2011 im breiten Konsens gefundene Festlegung der Windkraft-Vorrangflächen auf eine Größenordnung von 2 % der Landesfläche auf der Basis einer Analyse des künftigen Energiebedarfs aus der Windkraftvorgenommen wurde. Daraus leitet sich für die Verbände ab, dass die festgelegten Vorrangflächen nach der geltenden Rechtslage unter Einschluss der artenschutz-rechtlichen Ausnahmeregelung grundsätzlich geeignet und umsetzbar sein müssen.

3.
Änderungen an der Flächenkulisse der Vorranggebiete sollten nur bei der Fortschreibung und nichtdurch Abweichungsverfahren von den Regionalplänen erfolgen. Solche Änderungen können erforderlich werden, wenn sich die festgelegten Vorrangflächen als nicht geeignet oder nichtumsetzbar erweisen.

4.
Die Verbände stimmen darin überein, dass der Ausbau der Windkraft zwar aus Gründen des Klimaschutzes und zum Erhalt der Lebensgrundlagen notwendig ist, dass er aber gleichwohl zu erheblichen Eingriffen führen und für einige, windkraftsensible Arten nachteilige Folgen haben kann. Auch in Hessen befinden sich viele Arten in einem ungünstigen bzw. schlechten Erhaltungszustand. Der Artenschutz muss deshalb in den Genehmigungsverfahren durch anlagebezogene Maßnahmen und außerhalb der Windkraft-Vorranggebiete durch effektive Artenschutzprogramme gewährleistet werden.

5.
Das Land ist in der Verpflichtung, einen günstigen Erhaltungszustand der Arten zu sichern oderwiederherzustellen. Die Verbände fordern deshalb die Landesregierung auf, zeitgleich mit dem neuen Erlass zu Windkraft und Naturschutz auch mit zusätzlichen, verbindlichen und nachhaltigen Artenschutzprogrammen zu beginnen. Diese neuen Programme müssen mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet und geeignet sein, auf der ganzen Landesfläche und nicht nur in Schutzgebieten günstige Erhaltungszustände i.S.v. Artikel 1 FFH-Richtlinie zu erhalten oder wiederherzustellen. Ein konsequenter Horstschutz für den Schwarzstorch, deutliche Ausweitung von Landschaftspflegemaßnahmen in den Schwerpunkträumen des Rotmilans sowie der Schutz von Wochenstuben bedrohter Fledermausarten durch besondere waldbauliche Maßnahmen sind unabdingbare Eckpunkte dieser Artenschutzprogramme und müssen Erfolgskontrollen beinhalten, sodass ihre erfolgreiche Umsetzung nachvollzogen werden kann.

Ein wichtiges Element kann hierbei der Vertragsnaturschutz sein, der für die Land- und Forstwirtschaft Einkommenseinbußen durch die Artenschutzprogramme ausgleicht.

6.
Die Landesregierung sollte zusammen mit den Verbänden den Forschungs- und Fortbildungsbedarf,die derzeitige Behördenausstattung und den Wissenstransfer aus der Forschung in die Praxisevaluieren, um so Anstöße zur Verbesserung von Erkenntnissen und Handlungsbedarfen zu gewinnen.

Download: Eckpunktepapier

 

Jörg Nitsch, Vorsitzender des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen

Tobias Erik Reiners, Vorsitzender der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz

Gerhard Eppler, Vorsitzender des Naturschutzbundes Deutschland, Landesverband Hessen

Joachim Wierlemann, Vorsitzender des Bundesverband WindEnergie, Landesverband Hessen

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