Hamburg: Befristete Laufzeitverlängerung für Windenergieanlage...

Befristete Laufzeitverlängerung für Windenergieanlagen in Neuengamme.

Befristete Laufzeitverlängerung für Windenergieanlagen in Neuengamme.

Nach intensiven, jahrelangen Bemühungen durch den Betreiber und mit Unterstützung des Hamburger Landesverbandes vom Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) hat die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der neue Staatsrat Alexander von Vogel nun entschieden, dass zwei Windenergieanlagen in Neuengamme eine Laufzeitverlängerung bis Ende 2027 erhalten sollen.

Bislang ist im geltenden „städtebaulichen Vertrag“ die Abschaltung für Ende 2025 vorgesehen. Auch der Bürgerschaftsabgeordnete Stephan Jersch hatte sich mit einer Schriftlichen Kleinen Anfrage in dieser Sache eingeschaltet.

„Wir brauchen Energieeinsparung und wir brauchen mehr Stromerzeugung, um mehr Klimaschutz auf die Reihe zu bekommen. Diese Laufzeitverlängerung ist erstmal eine gute Nachricht. Aber warum sie nur bis 2027 erfolgen soll, ist nicht nachvollziehbar“, so Jens Heidorn, Betreiber einer der beiden Anlagen in Neuengamme und stellvertretender Vorstand im Landesverband des BWE-Hamburg.

Die NET Windenergie GmbH hatte gegenüber der Behörde für eine der beiden Anlagen (Enercon E44, Baujahr 2000) per Gutachten die sichere Betriebsfähigkeit bis 2033 nachgewiesen. Mit einigen Ertüchtigungen wäre auch ein Weiterbetrieb der zweiten Anlage (Tacke TW600 Baujahr 1995) möglich. Über 500 Haushalte können mit diesen beiden Windenergieanlagen mit Strom versorgt werden.

Ein ehemals bestehender Punkt, der bisher für die zeitliche Begrenzung des Betriebs bis Ende 2025 gesorgt hatte, ist inzwischen ausgeräumt. Das bestätigt auch die Umweltbehörde in dem Schreiben an die NET Windenergie GmbH. Der Beirat der Gedenkstätte hatte bereits im Jahr 2022 einem Weiterbetrieb der beiden alten Anlagen gegenüber der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zugestimmt.

Dr. Axel Röpke, Vorsitzender des BWE-Landesvorstands : „Die begrenzte Laufzeitverlängerung dürfte vermutlich an dem ebenfalls noch bis Ende 2027 laufenden Verfahren zur Ausweisung von neuen Windenergie-Flächen liegen. In den bisherigen Plänen der Behörde, die vom BWE Landesverband Hamburg kritisiert wurden, sind die jetzigen Flächen der beiden Anlagen sogar noch als Standorte ausgewiesen. Wir werden uns daher weiter in dieser Sache engagieren und hoffen, dass die Behörde hier zugunsten des Klimaschutzes noch mal nachbessert.“

Cookie Einwilligung