Potsdam. Der Kultur- und der Energieausschuss des Landtages Brandenburg haben in ihren heutigen Sitzung Stellung zur vorgelegten Novelle des Denkmalschutzgesetzes genommen. Beide haben die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes empfohlen. Dazu gehört auch eine 65er-Liste von besonders landschaftlich prägenden Denkmalen und eine Verwaltungsordnung. Die Stellungnahmen werden dem Landtag noch vor der Sommerpause zur abschließenden Debatte zugeleitet.
„Mit dem neuen Gesetz wird der Interessenausgleich zwischen Denkmalschutz und Energieversorgung auf einen konstruktiven Weg gebracht! “, so Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des BWE Landesverbandes Berlin Brandenburg. Glahr weiter: „Jetzt kommt es auf die schnelle Umsetzung an! Ich hoffe, dass die unteren Denkmalschutzbehörden, die Genehmigungsbehörden und die Vorhabenträger Erneuerbare Energien über mehr Projekte und schnellere Genehmigungen berichten können. Denn das ist das Ziel! Wenn es Anpassungsbedarf geben sollte, muss kurzfristig nachgesteuert werden.“
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