Bayern: Ministerratsbeschluss zum bayerischen Beteiligungsgeset...

Ministerratsbeschluss zum bayerischen Beteiligungsgesetz

Ministerratsbeschluss zum bayerischen Beteiligungsgesetz

In seiner gestrigen Sitzung hat der Ministerrat die Einführung einer verpflichtenden Bürger- und Gemeindebeteiligung an Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen beschlossen. Nachdem Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits im Juli erste Überlegungen öffentlich gemacht hatte, ist Bayern nun das neunte Bundesland, in dem eine solche Regelung neu geschaffen wird.

„Bayern hat eine lange Tradition bei der Bürgerbeteiligung. Im Freistaat ist die Energiewende ein echtes Bürgerprojekt – wir halten die verpflichtende Einführung eines Beteiligungsgesetzes daher für unnötig. Was wir brauchen ist nicht noch mehr Bürokratie, sondern den Freiraum, bestehende Potentiale und technische Innovationen umzusetzen. Wir sind daher erleichtert, dass der Gesetzentwurf zumindest bei der Form der Beteiligung verschiedene Varianten zulässt und sich nicht auf reine Direktzahlungen beschränkt“, so Dr. Bernd Wust, Landesvorsitzender des BWE Bayern.

Ziel eines solchen Beteiligungsgesetzes soll die Steigerung der Akzeptanz für bestimmte Infrastrukturprojekte in der Bevölkerung sein. Zahlreiche Studien belegen, dass reine Geldabgaben an Kommunen und Bürger keinen positiven Effekt auf die Akzeptanz haben. Stattdessen bedarf es echter Mitsprache- und Beteiligungsmodelle sowie einer Identifikation mit den Anlagen. BürgerInnen, die bereits ähnliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld haben, stehen neuen Kraftwerken deutlich offener gegenüber.

Ebenso wenig dürfen Bürgerenergien von einem solchen Beteiligungsgesetz betroffen sein. Projekte, die aus Bürgerinitiative und in Bürgerhand entstehen, dürfen nicht nachträglich zu einer zusätzlichen Abgabe oder weiterer Bürokratie verpflichtet werden, da sie bereits die Voraussetzungen für eine hohe Akzeptanz in sich tragen. Letztlich müssen alle Auflagen und Neuregelungen auch für Projektierer und Betreiber finanziell darstellbar sein. Eine günstige und sichere Energieversorgung ist neben der Bürgerbeteiligung schließlich das zweite hohe Gut der Erneuerbaren.

Grundsätzlich darf die Aufbesserung der kommunalen Haushalte nicht über eine solch einseitige Belastung einzelner Infrastrukturprojekte realisiert werden. Vielmehr gilt es, die Energieversorgung für alle dezentral, nachhaltig, zuverlässig und vor allem bezahlbar umzusetzen. Dabei Windenergie und PV-Freiflächenanlagen negativ hervorzuheben und beispielsweise konventionelle Gaskraftwerke von einer solchen Regelung auszunehmen ist aus Sicht des BWE Bayern sowie des LEE Bayern nicht sinnvoll.

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