Mit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die drei Anlagen mit je 4,2 MW Leistung, die rechnerisch maximal 7.000 Haushalte mit CO2-freiem Strom versorgen, kann die BEG nun an einer der nächsten Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land teilnehmen. Dies ist die Voraussetzung, um den notwendigen Zuschlag für die Förderung der WEA nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten.
Dass die erste Genehmigung so lange auf sich warten ließ, ist aus Sicht des BWE jedoch gleichzeitig ein weiteres deutliches Zeichen für die fehlentwickelte Energiewende im Freistaat und für das energiepolitische Versagen der Staatsregierung. Denn in diesem Tempo werden weder die 100 Windenergieanlagen in den Staatsforsten, die Ministerpräsident Söder angekündigt hat, noch die für die nächsten zwei bis drei Jahre von Wirtschaftsminister Aiwanger anvisierten 300 Anlagen in Bayern realisierbar sein.
Das aktuelle Beispiel aus Pfaffenhofen zeigt dreierlei: Zum Ersten den langen Atem, der für erfolgreiche Windenergieprojekte in Bayern notwendig ist. Zum Zweiten die Notwendigkeit einer breiten Bürgerbeteiligung für Windenergieprojekte. Und zum Dritten die verheerende Wirkung der 10H Regelung, die den Ausbau der Windenergie auf Einzelprojekte beschränkt.
Ein schwungvoller Ausbau der Windenergie, der in Bayern für eine bezahlbare Energiewende mit hoher Versorgungssicherheit dringend benötigt wird, ist so nicht möglich. Der BWE Bayern fordert deshalb die Staatsregierung auf, hier rasch zu handeln und im Rahmen der anstehenden Evaluierung der 10H Regelung entsprechende Änderungen vorzunehmen. Sinnvolle Vorschläge liegen seit Langem auf dem Tisch.