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Energiegipfel Bayern (AG 1): Zentrale Botschaften und Forderungen des BWE Bayern

Energiegipfel Bayern (AG 1): Zentrale Botschaften und Forderungen des BWE Bayern

Zwischen Dezember 2018 und Juli 2019 treffen sich im Rahmen des Bayerischen Energiegipfels Vertreter der Energiebranche und der Politik in vier Arbeitsgruppen. Der BWE Bayern ist in der AG 1 zum Thema "EE-Ausbau in Bayern" beteiligt und möchte an dieser Stelle die aus seiner Sicht zentralen Ergebnisse vorstellen.

1. Vorbemerkung

Der Bundesverband WindEnergie (BWE) Bayern und die heimische Windbranche begrüßen die Absicht der beiden Koalitionsparteien CSU und FW und der Bayerischen Staatsregierung, der Energiewende im Freistaat neuen Schwung zu verleihen und sie wieder so stark wie möglich in Bayern selbst zu verankern.
An diesem Anspruch müssen sich auch die Ergebnisse des Energiegipfels messen – insbesondere hinsichtlich der konkreten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien. Die Windenergie in Bayern hat dabei den größten Nachholbedarf, da der Zubau in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund der 10H-Regelung hier gegen Null gegangen ist.
Ohne den Zubau von Windenergie droht Bayern andererseits mit dem absehbaren Wegfall von Kernenergie und Kohleverstromung eine Stromversorgungslücke, die nicht allein durch einen massiven Ausbau der Photovoltaik und neue Gaskraftwerke wettzumachen ist.

2. Potentiale der Windenergie

Das rein technische Potential für den Ausbau der Windenergie in Bayern liegt bei rund 80 GW (Ergebnisse der in der AG1 vorgestellten Studien FfE und TUM). Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende in Bayern muss jedoch nur ein Bruchteil dieses Potentials gehoben werden.
Der BWE fordert als Mindestziel für den Windenergieausbau in Bayern ca. 600 MW p.a. bis 2030 (Herleitung siehe Anlage: „Mindestausbauziel“ und BWE-Maßnahmenpapier „Bayern gewinnt. Mit Wind!“). Das entspricht ca. 140 modernen WEA p.a. Im Mittel 2 WEA pro Landkreis und Jahr.
Die Stromproduktion aus Wind würde dadurch jährlich um ca. 1,4 TWh steigen und bis 2030 ca. 17 TWh erreichen. Dies entspricht einem Anteil von gut 20 % des aktuellen Nettostromverbrauchs in Bayern.
Dieses Potential muss auch deshalb dringend genutzt werden, um die Stromerzeugung aus dem anstehenden Ausbau der Solarenergie zu verstetigen (Tag/Nacht; Sommer/Winter). Ein Unterschreiten dieses realistisch-moderaten Ansatzes würde für jeden offenlegen, dass es Bayern mit der Energiewende und dem Klimaschutz trotz aller Bekenntnisse nicht ernst meint. Im Übrigen enthielt bereits das bayerische Energiekonzept 2011 ein ähnliches Mengenziel, das damals im Lichte der Reaktorkatastrophe von Fukushima bereits bis zum Jahr 2021 erreicht werden sollte.

3. Rein bayerische Ausbauhemmnisse

a. Die 10 H Regelung muss aufgehoben werden!
Die 10 H Regelung hat einen Einbruch des Ausbaus der Windenergie bewirkt, ohne Steigerung der Akzeptanz. Durch die Regionalplanung wurden in der Vergangenheit in vielen Regionen erste gute Kompromisse geschaffen. So konnten einerseits Flächen für die Windenergie bereitgestellt, andererseits aber auch Flächen für andere Zwecksetzungen freigehalten werden. Der BWE fordert deswegen zumindest, die in den Regionalplänen ausgewiesenen Flächen von der 10 H Regelung auszunehmen und vor allem in allen Regionen die Regionalpläne in der Weise fortzuschreiben, dass das oben genannte Mindestziel in Höhe von 600 MW pro Jahr umgesetzt werden kann.
Wir fordern, dass ein klares Meinungsbild der AG 1 über die Frage der Aufhebung der 10 H Regelung eingeholt wird.
Außerdem fordern wir, dass die Evaluierung der 10 H Regelung noch in diesem Jahr beginnt.

b. Der Windenergieerlass muss dringend überarbeitet werden
Die Praxis hat gezeigt, dass der Erlass durch Unklarheiten und die wortlautgetreue Auslegung der Rechtsprechung fehleranfällig und nicht praxistauglich ist. Zudem müssen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, vor allem im Bereich des Artenschutzes, eingearbeitet werden. Auch muss der Windenergieerlass dringend für die Erprobung neuer Vermeidungskonzepte (insbesondere auch technische Konzepte), hier auch wieder vor allem im Bereich des Artenschutzes geöffnet werden.

c. Akzeptanz steigern
Akzeptanz wird nicht durch 10 H erhöht, sondern durch Transparenz, Information und Beteiligung. Dazu müssen alle Beteiligten zusammenwirken – Staatsregierung, Kreise, Gemeinden und die Projektträger. Wir brauchen deswegen von der Landespolitik ein klares Bekenntnis und ein aktives Eintreten für die Windenergie. Nur dadurch werden auch die Verantwortlichen in den Kreisen und Kommunen ermutigt, Windenergieprojekte aktiv umzusetzen. Viele Branchenteilnehmer haben gezeigt, dass durch vorbildliche Bürgerbeteiligungsmodelle eine erhebliche Wertschöpfung in den Kommunen gehoben werden kann. Solche Projekte gilt es zu stärken, denn sie fördern die Akzeptanz.
Dabei muss die neu zu gründende Landesagentur für Klima und Energie eine wichtige Kommunikationsaufgabe übernehmen.

d. Bayern in der Bundespolitik
Bayern muss sich im Bund dafür einsetzen, dass süddeutsche Windenergievorhaben auch in Zukunft eine Chance im Ausschreibungssystem haben. Dafür müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Die in den Ausschreibungen jährlich bezuschlagten Mengen sollten bei der Windenergie an Land am Anteil für die südlichen Bundesländer, Baden-Württemberg, Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen und Thüringen in Höhe von 25 % vor der Einführung des Ausschreibungssystems orientiert werden. Dafür sollte für Projekte in südlichen Bundesländern ein Abschlag von dem Gebotswert in Höhe von 0,5ct/kWh in Ausschreibungen gewährt werden, um ihre Chancen auf eine Bezuschlagung zu erhöhen.
  •  Anpassung der Referenzertragskurve (Verlängerung bis 60 % - Standorte, moderate Anpassung der Standortgütefaktoren nach oben bei 70 % bzw. 80 % - Standorten)

Ferner muss sich Bayern im Bund dafür einsetzen, dass Windstrom besser direkt vermarktet und zur Eigenversorgung von Industrie und Wirtschaft genutzt werden kann. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit bayerischer Unternehmen und somit bayerische Arbeitsplätze.

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