Für Bayern biete die Ministerpräsidentenkonferenz die Chance, bei der Energiewende in Deutschland wieder den Anschluss zu finden, so Grote. Denn 2018 hat das Land erstmals eine negative Bilanz in der Stromerzeugung und einen rückläufigen Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch verzeichnen müssen. „Würde sich diese Entwicklung forstsetzen, wäre die Energieversorgung von Industrie und Gewerbe in Bayern langfristig gefährdet und der Wirtschaftsstandort nachhaltig geschwächt“, warnte der BWE-Landesvorsitzende.
Der BWE Bayern schlägt deshalb vor, das von der Staatsregierung kürzlich beschlossene Aktionsprogramm Energie bis 2030 fortzuführen und auf jährlich etwa 140 neue Windenergieanlagen, also zwei Anlagen pro Landkreis, festzulegen. Dies entspricht auch dem Zubauziel von 8 GW Windenergie bis 2030, das der Staatsregierung auf dem Bayerischen Energiegipfel im Herbst 2019 von den dort geladenen Experten empfohlen wurde.
Darüber hinaus sieht es der BWE Bayern als dringend erforderlich an, landesspezifische Hemmnisse für den Windenergieausbau kurzfristig zu beseitigen. Dazu gehören an erster Stelle die dringend notwendige fachliche Überarbeitung des Bayerischen Windenergie-Erlasses und die Öffnung der 10H Regelung. Die Evaluierung der 10H Regel biete hierzu eine sehr gute Möglichkeit, die die Staatregierung nicht verstreichen lassen sollte, so Grote.