Am 21.09.2018 empfing der Vorsitzende des BWE-Landesverbandes Baden-Württemberg, Christian Oberbeck, eine Schweizer Delegation in Tennenbronn, Schwarzwald. Die Gäste besitzen umfangreiche forstwirtschaftliche Kenntnisse, Ziel der Veranstaltung war somit die Verknüpfung zur Windenergienutzung im Wald.
Wie Oberbeck berichtet, zählt Baden-Württemberg mit knapp 40 Prozent Waldflächenanteilen zu den waldreichsten Bundesländern Deutschlands. Fehlende Flächenpotenziale im Offenland bedingen die effiziente und nachhaltige Windenergienutzung im Wald. Die Landesregierung unterstützt die Ausweisung von Waldflächen und der Landesbetrieb ForstBW verpachtet geeignete landeseigene Waldflächen für die Nutzung von Windenergie. Bislang wurden etwa 305 Windenergieanlagen an Waldstandorten errichtet.
Um Eingriffe in die Waldökosysteme möglichst gering zu halten, sind besonders strenge Vorgaben zu berücksichtigen. Die Leiterin des Forstgebiets Schwarzwald, Frau Dr. Kleemann, und der Leiter des Forstreviers Tennenbronn, Herr Obergfell, informieren über die Genehmigungspraxis für Windenergieanlagen im Wald: Neben der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz ist die forstbehördliche Genehmigung nach dem Bundes- sowie Landeswaldgesetz erforderlich. Unter anderem müssen bei Waldumwandlung Ersatzaufforstungen oder Ausgleichsmaßnahmen berücksichtigt und umfangreiche Aspekte des Brandschutzes im Wald umgesetzt werden.
Ein Praxisbeispiel für die Planung, Realisierung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Wald ist der Windpark Mooshof, Tennenbronn. Die Schweizer Delegation erhielt die Möglichkeit einer Exkursion zum Windpark, bei welcher Oberbeck zuvor erläuterte Informationen weiter ausführte. Mit dem Ende der Windparkbesichtigung und einem durchweg positiven Feedback fand der Workshop einen erfolgreichen Abschluss.