Bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen ist der Arten- und Naturschutz in besonderem Maße zu berücksichtigen. Details dazu regeln unter anderem die Planungshinweise der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat nun zusammen mit der LUBW eine aktualisierte Fassung der Planungshinweise vorgelegt. Die am 18. Januar 2021 veröffentlichten Hinweise sollen die Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter gestalten. Kritik kommt vom BWE-Landesverband Baden-Württemberg (BWE-LV BW) und dem VfEW Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e.V. (VfEW). Das Problem aus ihrer Sicht: Die neuen Planungshinweise gelten bis auf Weiteres parallel zu den alten – Konflikte in den Genehmigungsverfahren sind damit vorprogrammiert. Zudem sind die Hinweise wenig praxistauglich. Nach ersten Abschätzungen der Verbände werden die Ziele des Ministeriums daher klar verfehlt. Auf die veröffentlichten „Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ haben der BWE-LV BW und der VfEW besorgt reagiert. Die getroffenen Regeln sind für die Verbände, die sich nach Aufforderung durch das UM intensiv in die Fachdiskussion eingebracht hatten, enttäuschend. Die vom Umweltministerium veröffentlichten Hinweise kommen für die Planungspraxis zu spät, sind für Verwaltung und Gerichte kompliziert und werden so die Blockade des Windenergiezubaus im Land nicht lösen können. Auch der nicht umfassende und intransparente Prozess beim Zustandekommen der Neuregelung und die Kommunikation müssen künftig besser gestaltet werden, so die Branchenverbände. Torsten Höck, VfEW-Geschäftsführer, betont, dass die Expertise der beiden Verbände während des Aktualisierungsprozesses nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Uns ging es nie um eine Herabsenkung der Artenschutzstandards mit negativen Folgen für den Vogelbestand, sondern um eine vertretbare und praktikable Anpassung der Erfassungs- und Bewertungsvorgaben“, so Höck. Die jüngst veröffentlichten Planungshinweise werden nun von den Fachleuten aus der Windenergieplanung auf ihre Praxistauglichkeit geprüft. Sollten sich die Befürchtungen aus der Branche bestätigen, sind die Planungshinweise unbedingt flexibel zu halten und in einem zeitnah startenden, zielgerichteten Prozess nachzubessern. |
Medienkontakt: |