Arbeitskreis Luftverkehr und Radar
Die Untersuchung des BWE von Oktober 2024 hat ergeben, dass Windenergieprojekte im mittleren vierstelligen Bereich mit militärischen Belangen konfrontiert sind. Damit zeigt sich, dass sich die Situation in diesem Bereich seit der letzten Erhebung im Jahr 2022 nicht spürbar entspannt hat.
Im Rahmen der Untersuchung wurden Projekte mit einer Gesamtleistung von 4.730 MW erfasst. Treten militärische Belange auf, sind die Erfolgschancen gering: 58 Prozent (2.715 MW) der betroffenen Projekte werden verworfen, noch bevor sie in die Genehmigungsphase kommen. Von den Projekten, für die ein Genehmigungsantrag gestellt wurde (2.015 MW), erhielten weniger als ein Viertel einen Genehmigungsbescheid.
Im Bereich des Militärs sind Hubschraubertiefflugstrecken und Radarführungsmindesthöhen die häufigsten Ursachen für Verzögerungen und das Scheitern von Windenergieprojekten. Hier sind Projekte mit einer Gesamtleistung von 1.711 MW bzw. 1.181 MW betroffen. Niedersachsen führt die Liste der betroffenen Bundesländer mit großem Abstand an. Fast die Hälfte aller gemeldeten Projekte, nämlich 2.304 MW, stammt aus Niedersachsen.
Die gute Nachricht ist: Windenergieprojekte können trotz bestehender militärischer Belange genehmigt werden. Oftmals ist dafür jedoch eine Anpassung des Windparks erforderlich, beispielsweise durch die Reduzierung der Anlagenzahl und -höhe oder die Anpassung ihrer Lage und Abstände zu bestimmten Objekten.
Der Arbeitskreis „Luftverkehr & Radar” gewährleistet den Informationsaustausch der betroffenen Mitglieder untereinander sowie mit dem BWE. Er erarbeitet Lösungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Windenergieausbau und Belangen des Luftverkehrs und des Militärs. Mit ihrer Arbeit unterstützen die Teilnehmer zudem das Finden einer einheitlichen Position der Branche zu dieser Problematik und gewährleisten deren Kommunikation in Richtung Politik und Behörden.