Thema Einspeisemanagement | BWE e.V.
Einspeisemanagement

Redispatch 2.0

Am 17. Mai 2019 ist das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2.0 (NABEG) in Kraft getreten.
Das Gesetz sieht eine Neuregelung des bestehenden Redispatch-Regimes zur Bewirtschaftung von Netzengpässen vor. Mit der Einführung des Redispatch 2.0 zum 01.10.2021 ist das bekannte Einspeisemanagement (EinsMan) - welches die Regelung von Erneuerbare-Energie- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zum Netzengpassmanagement anders als konventionelle Erzeuger behandelte – aus dem Erneuerbare-Energie-Gesetz in das Energiewirtschaftsgesetz überführt und damit in den konventionellen Redispatch eingegliedert worden. Somit werden nun auch Erneuerbare-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach § 13 i.V.m. § 13a des EnWG geregelt.

Redispatch 2.0 (RD2.0) beschreibt ein Werkzeug der Netzbetreiber (NB) zur Bewirtschaftung von Netzengpässen und hilft beim sicheren Betrieb des Stromnetzes nach § 11 des Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Hierbei werden Windenergieanlagen unter bestimmten Voraussetzungen bei Netzüberlastung heruntergeregelt oder abgeschaltet.

Während im EinsMan beim Auftreten eines Netzengpasses die Anlagen Ad-Hoc abgeregelt wurden, basiert das RD2.0 auf planungsbasierten Maßnahmen und einen finanziellen und bilanziellen Ausgleichsmechanismus. Um diesen Anforderungen zu genügen, benötigt es umfassende Daten aller Netzteilnehmer und besonders über die einspeisenden Kraftwerke und größere Verbraucher. Auf Basis von Prognosen, Echtzeitdaten und Planungsdaten kann der Netzbetreiber einen potenziellen Netzengpass frühzeitig lokalisieren und gezielt proaktiv handeln. Betreiber von EE-Anlagen erhalten eine finanzielle Kompensation, als hätte der Eingriff nicht stattgefunden. Der Bilanzkreisverantwortliche – in den meisten Fällen der Direktvermarkter – bekommt die fehlende Menge in seinem Bilanzkreis vom Netzbetreiber energetisch ausgeglichen. 

Durch die Zunahme fluktuierender EE-Anlagen besonders im Verteilnetz und dem verzögerten Netzausbau wird das Netzengpassmanagement unter Einbeziehung aller Akteure immer wichtiger.  Im Jahr 2019 stieg die abgeregelte Leistung EinsMan-Maßnahmen auf 6.482 GWh an.  Dies entspricht etwa 710 Mio. € (2016: 3.743 GWh, 373 Mio. €), wobei Windenergieanlagen am häufigsten betroffen sind. Mit dem RD2.0 sollen sowohl die Kosten als auch die Anzahl der nötigen Maßnahmen, durch das beschriebene planungsbasierte Verfahren gemindert werden. Dementsprechend bleibt bei weiter zunehmenden EE-Anlagen im Stromnetz der beschleunigte Netzausbau weiterhin von großer Wichtigkeit beim Umsetzen der Energiewende. Quelle: Monitoringbericht 2020, Bundesnetzagentur.

Kevin Hamann

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Kevin Hamann

Fachreferent Netzintegration

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