Länderbeteiligungs-gesetze | BWE e.V.
Länderbeteiligungsgesetze

Beteiligung von Anwohner*innen und Gemeinden

Die Beteiligung von Kommunen an Erneuerbare-Energien-Projekten regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz in § 6 EEG. Es ermöglicht Windenergie-Betreiberinnen und -Betreibern, Kommunen mit 0,2 Cent/Kilowattstunde an der Erzeugung grünen Stroms zu beteiligen. Dieser Paragraph wurde 2023 auch für Bestandsanlagen geöffnet. Gleichzeitig ermächtigt der Bund die Länder in § 22b EEG, zusätzliche Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz zu erlassen. Dies gibt den Ländern die Befugnis, eigene Vorschriften zur verbindlichen Einbindung von Gemeinden zu erlassen.
Die nicht verbindliche Formulierung der Bundesregelung in § 6 EEG („Betreiber sollen“) in Kombination mit der Öffnungsklausel in 22b EEG ermunterte die Bundesländer, eigene Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen.
Daraufhin hat sich in den Bundesländern eine Dynamik um Beteiligungsgesetze entwickelt. Mittlerweile liegt bereits eine Vielzahl an Gesetzen und Gesetzesinitiativen vor.

Die folgende Übersicht bietet einen Überblick über die derzeitigen Gesetzesinitiativen der Bundesländer und wird laufend aktualisiert und erweitert.

Die vorliegende Zusammenstellung wird laufend aktualisiert, bietet einen Überblick über die Gesetzesinitiativen der Bundesländer und fasst die wesentlichen Kernelemente zusammen.

761 KB | Juli 2024

Download
Cookie Einwilligung