„Es ist nicht hinnehmbar, dass einzelne Luftfahrtbehörden in Nordrhein-Westfalen von den Regelungen der AVV abweichen und den Einsatz von Infrarot-Feuern vorschreiben. Unter Hinweis auf den Einsatz von Nachtsichtbrillen, die neuerdings bei Rettungsfliegern und schon länger beim Militär zum Einsatz gelangen, behaupten einzelne Behörden, dass konventionelle LED-Feuer von diesen Luftfahrzeugführern nicht mehr ausreichend erkannt werden. Diese Behauptung ist neu und hätte eigentlich im Rahmen der Zulassung der Nachtsichtbrillen geklärt werden müssen“, macht Oliver Frank, Sprecher Arbeitskreis Kennzeichnung im Bundesverband WindEnergie, deutlich.
Der BWE lehnt entsprechende Genehmigungsvorbehalte ab. Bevor entsprechende Systeme an den Windenergieanlagen vorgeschrieben werden, bedarf es einer Standardisierung von Infrarotfeuern und einer Aufnahme in die AVV. Ohne eine solche Änderung der AVV fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die Forderung nach Infrarotfeuern. Der BWE hat seine Handlungsempfehlung für die Kennzeichnung von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion präzisiert und empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen Luftverkehrsnebenbestimmungen, die nicht konform mit der aktuellen Fassung der AVV sind alle erforderlichen Rechtsmittel einzulegen.