Noch zu jung für die Rente – BWE fordert Sofortmaßnahme in EEG Novelle
Der Ersatz alter durch neue Windenergieanlagen auf bestehenden, infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Flächen (Repowering) hat für den BWE Priorität. Zur Erreichung der Klimaziele ist es unabdingbar, neue, effiziente und leistungsstärkere Windenergieanlagen in den Markt zu bringen.
Hierzu hat der BWE einen Maßnahmenplan vorgelegt. In diesem wird erläutert, wie trotz der noch nicht abschätzbaren dauerhaften Corona-Folgen auf dem Strommarkt viele Bestandsanlagen am Markt weiter bestehen können. Eine der kurzfristig möglichen Sofortmaßnahmen ist, einen anzulegenden Wert für die nächsten zwei bis drei Jahre für Anlagen festzulegen, die bis einschließlich 2000 in Betrieb gegangen sind. Der anzulegende Wert muss kostenorientiert bestimmt werden und sich an den Werten orientieren, wie sie die FA Wind beispielhaft in ihrer Studie „Was tun nach 20 Jahren“ erarbeitet hat. Dabei muss ein angemessener Ausgleich nach Standortqualität und Anlagengröße festgelegt werden. Nur wenn ein Repowering aktuell nicht möglich ist, kann auch der Weiterbetrieb der Alt-Anlagen eine Übergangslösung sein.