Landespolitik in Thüringen | BWE e.V.

Landespolitik

Laut Koalitionsvertrag vom November 2014 plant die Landesregierung, zukünftig ein Prozent der Landesfläche als Vorrangflächen für die Produktion von Windstrom bereitzustellen.
Zur konkreten Realisierung dieser Vorgaben ist am 21. Juni 2016 vom Landeskabinett ein Windenergieerlass beschlossen worden, in welchem die Planung von Vorranggebieten und die Voraussetzungen für den Ausbau von Windenergieanlagen im Wald Formulierung finden.

Im 1. Quartal 2018 wurde der Entwurf für das Thüringer Klimagesetz in den Landtag eingebracht, der das 1%-Flächenziel für Windenergie sowie verbindliche CO2-Minderungsziele festschreiben wird. Das Landesentwicklungsprogramm Thüringen (LEP 2025) legt die räumlichen Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Erneuerbaren Energien fest. So sollen Flächen für einen Stromverbrauch von mindestens 45 Prozent aus Erneuerbaren Energien im Jahr 2020 ausgewiesen werden, davon die Hälfte Windstrom. Seine Produktion soll sich im Vergleich zu 2010 auf 2.900 GWh pro Jahr verdreifachen.

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