Kiel, 7.06.2023. Heute erklärte das Oberverwaltungsgericht Schleswig nach zwei Verhandlungstagen, dass der Regionalplan Wind im Planungsraum II Bestand hat. LEE SH Geschäftsführer Marcus Hrach kommentiert:
„Die Bestätigung des Gerichts ist gut für die Planungssicherheit. Das ist grundsätzlich zu begrüßen. Dennoch kann diese Planung nur ein Zwischenschritt sein auf dem Weg hin zu den energiepolitischen Zielen 2030 und darüber hinaus. Die Landesplanung ist weiterhin gefragt, so schnell wie möglich neue, bebaubare Flächen für moderne Windenergieanlagen rechtssicher auszuweisen. Die nächste Regionalplanung muss deutlich vor dem Ende dieser Legislaturperiode fertiggestellt sein und schon jetzt das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 mitdenken. “
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