Aktuell prüfen wir, welche Auswirkungen der neue Erlass auf die Windparkplanungen in Schleswig-Holstein hat. Teilweise wird sich erst in der Praxis zeigen, wie sich der Erlass konkret auswirken wird, auch auf Bestandsanlagen. Bereits jetzt ist festzustellen, dass die bestehende TA Lärm weiterhin rechtsgültig ist und damit auch der Maßstab für die zukünftigen Bewertungen bleibt.
Der BWE begrüßt grundsätzlich, dass die neuen technischen Anforderungen durch diesen Erlass Berücksichtigung finden. Damit werden die Belange der Bürger noch stärker berücksichtigt. Die Landesregierung schafft gleichzeitig Planungssicherheit für die zukünftigen Investitionen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Schleswig-Holstein im bundesweiten Wettbewerb nicht schlechter gestellt wird.
Die Branche steht nach wie vor bereit, um die Verantwortung für den weiteren Ausbau zu übernehmen, damit die im Koalitionsvertrag vereinbarten Erzeugungs- und Klimaschutz-Ziele erreicht werden können. Der weitere Ausbau, um diese Ziele zu erreichen, muss auch bei Anwendung des neuen Erlasses gewährleistet sein.