Bayern: Gesetzentwurf kontra Kabinettsbeschluss

Gesetzentwurf kontra Kabinettsbeschluss

Gesetzentwurf kontra Kabinettsbeschluss

BWE Bayern fordert für schon genehmigte Windkraftanlagen Vertrauensschutz statt faulem Kompromiss.

 

Schon im Dezember 2019 hat die Staatsregierung eine Änderung des Art. 83 der Bayerischen Bau-ordnung beschlossen. Ziel dieses Kabinettsbeschlusses ist es, dass bereits vor dem bzw. im Jahr 2014 genehmigte Windenergieanlagen, an denen vor der Errichtung Änderungen wie zum Beispiel Typwechsel vorgenommen wurden, auch errichtet werden können. Dies verhinderte bisher – wenn auch durch ein Hintertürchen – die erst nach der Antragstellung eingeführte 10H Regelung. Nach mehreren Anläufen für eine entsprechende Gesetzesänderung, droht nun im Landtag ein „fauler Kompromiss von CSU und Freien Wählern“, wie der BWE-Landesvorsitzende Dr. Matthias Grote heute kritisierte. Statt des erhofften Vertrauensschutzes für schon genehmigte Projekte sol-len demnach Windenergieanlagen, die noch nicht fertiggestellt sind, wieder zurückgebaut wer-den müssen. „Nicht nur die Energiewende und der Klimaschutz in Bayern bleiben auf der Stecke, sondern auch das Vertrauen in die politisch Verantwortlichen,“ mahnte Grote.

Bereits mehrfach hatten Oppositionsmitglieder, Interessensverbände sowie betroffene Kommunen und Projektierer auf diesen Missstand hingewiesen und darauf, dass die Zeit dränge. Denn Fristen zur Realisierung aus EEG-Zuschlägen drohten bei einigen der langjährig geplanten Anlagen aufgrund der unsicheren Rechtslage abzulaufen. Ohne Gesetzesänderung bedeutet dies das Aus für ca. 20 noch nicht errichtete Windenergieanlagen und mindestens 10 bereits errichtete Anlagen in Bayern.

Bislang konnte sich die CSU allein dazu durchgeringen, den Kabinettsbeschluss nur für bereits errichtete Anlagen umzusetzen. Denn durch die Formulierung der gestern vorgestellten Gesetzesänderung gilt der benötigte Vertrauensschutz lediglich für bereits vollständig gebaute Windenergieanlagen. Damit steht der Gesetzesentwurf im Gegensatz zur Ankündigung aus der Regierungserklärung und zum entsprechenden Kabinettsbeschluss.

Der Großteil der betroffenen Anlagen steht kurz vor Baubeginn. Einige haben im Vertrauen auf die bisherige Verwaltungspraxis, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im April 2019 gekippt hatte, bereits mit dem Bau begonnen. „Für diese Projekte ist der vorliegende Entwurf eine Katastrophe, denn nicht nur aus wirtschaftlicher, sondern auch aus klima- und energiepolitischer Sicht ist der nun nötige Rückbau teilweise errichteter Anlagen desaströs“, erklärte der BWE-Landesvorsitzende. Vor allem für die Kommunen und Bürger vor Ort bedeute es einen herben Schlag, da ihre jahrelangen Planungen und Bemühungen ohne eine Nachbesserung des Gesetzgebers obsolet würden.

Für den BWE Bayern steht die Gesetzesänderung auch im Widerspruch zu den Zielen des Bayerischen Klimakabinetts, das in seinem im November 2019 veröffentlichen Aktionsprogramm Energie bis 2023 300 neue Windenergieanlagen in Bayern vorsieht. „Es ist ein krasser Gegensatz, einerseits zur Planung von neuen Windenergieanlagen aufzurufen, andererseits die Errichter von genehmigten und bereits halb errichteten Anlagen so im Regen stehen zu lassen. Und nicht zuletzt geht es hier um tausende von Arbeitsplätzen in Bayern“, erinnerte Grote. Der BWE Bayern fordert daher alle Beteiligten dazu auf, in den anstehenden Ausschusssitzungen die dringend notwendigen Anpassungen vorzunehmen und so den Vertrauensschutz wiederherzustellen.

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